Beweisführung darüber, dass der Schlossgarten zu Melsungen nicht zu einem nach Lehnsrecht ausgebenen Lehnsstück gehört, sondern schon immer als herrschaftliches Eigentum den Melsunger Amtsvögten gegen einen jährlichen Zins von zehn Albus verliehen wurde

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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