Hans, Sohn der Margarete Schneider zu Vaihingen, wegen einer strafbaren Handlung und Übertretung eines Gelübdes daselbst gef., mit "Recht" und Urteil des Fürstentums Württemberg verwiesen, gelobt eidlich, ohne Wissen und Willen des Fürsten nicht mehr zurückzukommen, und schwört U.