Conrad Rewssinger und Hainrich von Prebing(1) verkaufen ihr Baurecht auf dem Lehen zu Hornnstorf(2), das freies Eigen des Klosters Windberg ist, an Peter Gnädel, Pfarrer zu Sassaw(3). Gewerschaftsleistung nach Land- und Gerichtsrecht. Taidinger: Hanns Ha{e}genczeller, Bürger zu Strawbing(4), Albrecht Schuster in der Alltenstat(5), Vlreich Semler von Kempnaten(6), Hainrich Ekler von Hornnstorff(2). S: Abt Johanns von Windberg.
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Conrad Rewssinger und Hainrich von Prebing(1) verkaufen ihr Baurecht auf dem Lehen zu Hornnstorf(2), das freies Eigen des Klosters Windberg ist, an Peter Gnädel, Pfarrer zu Sassaw(3). Gewerschaftsleistung nach Land- und Gerichtsrecht. Taidinger: Hanns Ha{e}genczeller, Bürger zu Strawbing(4), Albrecht Schuster in der Alltenstat(5), Vlreich Semler von Kempnaten(6), Hainrich Ekler von Hornnstorff(2). S: Abt Johanns von Windberg.
Kloster Windberg Urkunden, BayHStA, Kloster Windberg Urkunden 425
31 F; 452
Kloster Windberg Urkunden
Kloster Windberg Urkunden >> 1401-1500
1434 Juli 18
Fußnoten:
1) Ober- oder Niederpiebing (Gde. Oberpiebing, LK Straubing)
2) Hornstorf (LK Straubing)
3) Sossau (Gde. Hornstorf, LK Straubing)
4) Straubing
5) Gemeint ist die Altstadt von Straubing
6) Stadtteil von Straubing
1) Ober- oder Niederpiebing (Gde. Oberpiebing, LK Straubing)
2) Hornstorf (LK Straubing)
3) Sossau (Gde. Hornstorf, LK Straubing)
4) Straubing
5) Gemeint ist die Altstadt von Straubing
6) Stadtteil von Straubing
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Siegel
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Vermerke: RV: ...erbrecht zu Hornnstorff(2) (16. Jh.)
Originaldatierung: Gegeben des nachsten suntags vor sand Jacobentag des heyligen czwelfpoten.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1434
Monat: 7
Tag: 18
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Vermerke: RV: ...erbrecht zu Hornnstorff(2) (16. Jh.)
Originaldatierung: Gegeben des nachsten suntags vor sand Jacobentag des heyligen czwelfpoten.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1434
Monat: 7
Tag: 18
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:34 MESZ