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Verordnung betreffend die Benutzung der für den Domanialfiskus angekauften und eingetauschten Grundstücke: Das beigelegte Verzeichnismuster ist hierfür zu verwenden (ein Muster anbei)
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Verordnung betreffend die Benutzung der für den Domanialfiskus angekauften und eingetauschten Grundstücke: Das beigelegte Verzeichnismuster ist hierfür zu verwenden (ein Muster anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Darmstadt, 1842 August 12
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