Bezirksausschuss Hannover (Bestand)
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NLA HA, Hann. 180a Hannover
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.4 Allgemeine Verwaltung >> 1.12.4.1 Mittlere Provinzialbehörden >> 1.12.4.1.1 Regierungsbezirk Hannover
1899-1961
Enthält: Verwaltungsstreitsachen, Gesetze u. Verordnungen, v.a. Dienststrafverfahren, Sitzungen des Bezirksverwaltungsgerichts, Anträge, Nachlässe, Disziplinarkammer
Geschichte des Bestandsbildners: Die preußischen Bezirksausschüsse wurden aufgrund des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 195) geschaffen. In dem Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 237) sind die aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse gegenüber den Kommunen geregelt. Der Bezirksausschuss setzte sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden und aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder, die zur Bekleidung des Richteramtes und zu höheren Verwaltungsämtern befähigt sein mussten, vom König auf Lebenszeit ernannt und die anderen vier Mitglieder des Bezirksausschusses aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuss gewählt wurden. Der Bezirksausschuss vereinigte also richterliche und verwaltungsmäßige Funktionen.
Durch das Gesetz über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates vom 15. Dezember 1933 wurden die Bezirksausschüsse als Beschlussbehörden beseitigt. Die Erledigung der bisherigen Funktionen wurde dem Regierungspräsidenten anheimgestellt, der diese den einzelnen Dezernaten zuwies. In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgerichte blieben die Bezirksausschüsse jedoch unter der Bezeichnung "Bezirksverwaltungsgerichte" erhalten.
Bestandsgeschichte: Die Akten des Bezirksausschusses Hannover sind anscheinend durch das Hochwasser 1946 im Keller der Bezirksregierung zu Hannover größtenteils vernichtet worden. Es ist anzunehmen, dass verschiedene Dezernate der Regierung nach 1933 Bezirksausschussakten in ihre Registraturen eingeordnet haben.
Der vorliegende Bestand umfasst die Akten des Bezirksausschusses Hannover, die - ohne Abgabeverzeichnis - in mehreren Akzessionen an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgeliefert worden sind: drei Pakete (10 Akten) im August 1968 (Ablieferung I, acc. 74/68), 1 Paket (5 Akten) Ende November 1968 (Ablieferung II, acc. 74/68, StA 2198/68), 2 Pakete im Juli 1971 vom Verwaltungsgericht Hannover (8 Akten, Ablieferung III, acc. 40/71, StA 1253/71)und 23 Pakete im Oktober 1971 vom Regierungspräsidenten Hannover (182 Akten, Ablieferung IV, acc. 1/76). Das ca. 3 lfdm Material wurde neu gegliedert und im Sommer/Herbst 2002 verzeichnet.
Stand: Oktober 2002
Bearbeiter: Johann Krischanitz (2002)
Geschichte des Bestandsbildners: Die preußischen Bezirksausschüsse wurden aufgrund des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 195) geschaffen. In dem Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (vgl. Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, S. 237) sind die aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse gegenüber den Kommunen geregelt. Der Bezirksausschuss setzte sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden und aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder, die zur Bekleidung des Richteramtes und zu höheren Verwaltungsämtern befähigt sein mussten, vom König auf Lebenszeit ernannt und die anderen vier Mitglieder des Bezirksausschusses aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Provinzialausschuss gewählt wurden. Der Bezirksausschuss vereinigte also richterliche und verwaltungsmäßige Funktionen.
Durch das Gesetz über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates vom 15. Dezember 1933 wurden die Bezirksausschüsse als Beschlussbehörden beseitigt. Die Erledigung der bisherigen Funktionen wurde dem Regierungspräsidenten anheimgestellt, der diese den einzelnen Dezernaten zuwies. In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgerichte blieben die Bezirksausschüsse jedoch unter der Bezeichnung "Bezirksverwaltungsgerichte" erhalten.
Bestandsgeschichte: Die Akten des Bezirksausschusses Hannover sind anscheinend durch das Hochwasser 1946 im Keller der Bezirksregierung zu Hannover größtenteils vernichtet worden. Es ist anzunehmen, dass verschiedene Dezernate der Regierung nach 1933 Bezirksausschussakten in ihre Registraturen eingeordnet haben.
Der vorliegende Bestand umfasst die Akten des Bezirksausschusses Hannover, die - ohne Abgabeverzeichnis - in mehreren Akzessionen an das Hauptstaatsarchiv Hannover abgeliefert worden sind: drei Pakete (10 Akten) im August 1968 (Ablieferung I, acc. 74/68), 1 Paket (5 Akten) Ende November 1968 (Ablieferung II, acc. 74/68, StA 2198/68), 2 Pakete im Juli 1971 vom Verwaltungsgericht Hannover (8 Akten, Ablieferung III, acc. 40/71, StA 1253/71)und 23 Pakete im Oktober 1971 vom Regierungspräsidenten Hannover (182 Akten, Ablieferung IV, acc. 1/76). Das ca. 3 lfdm Material wurde neu gegliedert und im Sommer/Herbst 2002 verzeichnet.
Stand: Oktober 2002
Bearbeiter: Johann Krischanitz (2002)
3,2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ