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Johann van Scheydingen und seine Frau Anna erlauben ihrem Schwager bzw. Schwägerin Ailff Qude, Herrn zu Eller, und dessen Frau Mettel die Löse einer Leibrente von 100 rheinischen Gulden, wofür Quade ihnen sein Burghaus zu Eller mit allem Zubehör verpfändet hatte, mit 1 .000 Gulden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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