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C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Abteilung Finanzen (Bestand)
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> C Bestände (Ost-) Berliner Behörden bis 1990 >> C 2 Magistrat von Berlin und nachgeordnete Einrichtungen >> C 2.1 Magistratsverwaltungen
1821 - 2001
Vorwort: I. Behördengeschichte
Am 17. Mai 1945 wurde der neue Magistrat von Berlin in sein Amt eingeführt. Für die Aufgaben des Finanzbereiches wurde eine "Abteilung Finanz- und Steuerwesen" gebildet, die ab 25. Oktober 1945 als "Finanzabteilung" bezeichnet wurde. Erster Stadtrat für Finanzen war bis zum 8. Oktober 1945 Edmund Noortwyck, dem bis zum 31. März 1946 Erich Siebert folgte. Danach nahmen die beiden Abteilungsleiter Friedrich Haas und Willi Rumpf vorerst kommissarisch diese Funktion wahr.
Die Finanzverwaltung war in der gesamten Berliner Verwaltung federführend für das Haushalts- und Kassenwesen zuständig und darin allen anderen Magistratsverwaltungen gegenüber entscheidungsbefugt. Sie gliederte sich 1946 in zwei Abteilungen: Abteilung A mit Zuständigkeit für die Kämmerei, die Generalsteuerdirektion, das Finanzsyndikat für Zivilrechtsangelegenheiten und die Kriegsschäden und Besatzungskosten; Abteilung B mit Zuständigkeit für das Preisamt, die Banken, Versicherungen, Liegenschaften, Stadtgüter sowie für die Forstverwaltung. Im November 1945 war bei der Abteilung ein "Aufsichtsamt für Stiftungen" für alle nichtstädtischen selbständigen Stiftungen gebildet worden. Die Aufsicht über die Berliner Stadtforsten und die Berliner Stadtgüter ging im November 1946 an die Magistratsabteilung für Städtische Betriebe über.
Am 5. Dezember 1946 wählte die neue Stadtverordnetenversammlung einen neuen Magistrat, dem erneut Friedrich Haas als Stadtkämmerer und Leiter der Finanzabteilung angehörte. Nach dem Ende der gemeinsamen Verwaltung 1948 wirkte Haas als Mitglied des Magistrats von Berlin (West) weiter.
Im Ostteil der Stadt erfolgte ein Neuaufbau in der Finanzverwaltung, der die geänderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigte. Im dem am 30. November 1948 eingesetzten Magistrat trug Henry Meyer bis 1949 Verantwortung für den Bereich der Finanzen. Die Finanzabteilung war zuständig für die Aufstellung und die Führung des Haushalts, die Geldwirtschaft, das Kassenwesen, die Finanzaufsicht, die Steuern und Abgaben, die Vermögens- und Schuldenverwaltung, die Sondervermögen (Reichs- und Staatsvermögen, NS-Vermögen und anderes beschlagnahmtes Vermögen), die Liegenschaften, die Besatzungskosten und die NS-, Kriegs- und Nachkriegsschäden.
Mit der Gründung der DDR und der Funktion Berlins (Ost) als Hauptstadt wurde vom Magistrat eine weitgehende Angleichung an die Struktur der Verwaltung der DDR angestrebt. Am 22. März 1950 beschloss der Magistrat deswegen eine neue Struktur der Verwaltung Berlins (Ost), wodurch sich auch für die Finanzverwaltung geänderte Zuständigkeiten ergaben. Sie gliederte sich jetzt in das Hauptamt für Allgemeine Finanzfragen - zuständig für die Finanzgesetzgebung, die Heimstätte Berlin, das Grundstücksamt, die Verwaltungsstelle für Sondervermögen und die Kriegsschäden und Besatzungskosten; das Hauptamt für Banken und Versicherungen - zuständig für die Aufsicht über die Sparkasse, das Stadtkontor, die Pfandleihanstalt und die Volksbank, die allgemeine Versicherungsanstalt sowie das Versicherungswesen; die Kämmerei, einschließlich der Finanzen der volkseigenen Wirtschaft; das Hauptamt Finanzkontrolle und Revision (mit Amt für Haushaltskontrolle und Amt für Kontrolle der volkseigenen Betriebe und Anstalten) - ehemals als Hauptprüfungsamt dem Oberbürgermeister direkt unterstellt; die Stadthauptkasse; das Hauptpreisamt, ehemals direkt einem Bürgermeister zugeordnet; und in die Oberfinanzdirektion mit den Finanzämtern. Neuer Stadtrat und Leiter der Abteilung Finanzen war seit Januar 1950 Martin Schmidt. Ein neu gebildetes "Hauptamt für Finanzaufsicht" wurde zuständig für die Anleitung und Kontrolle der Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe Berlins VEB (B) und der Vereinigungen Volkseigener Betriebe in Berlin VVB (B). Ein weiteres "Hauptamt für Geld-, Kredit- und Versicherungswesen" entstand 1952 mit den Referaten für Kreditinstitute, Versicherungswesen und Devisen.
In den Jahren 1950 und 1951 war im Rahmen einer Haushaltsreform der Staatshaushalt der DDR geschaffen worden, der nach der Verwaltungsreform von 1952 den Haushalt der DDR und die Haushalte der Bezirke mit den Haushalten der Kreise, Städte und Gemeinden umfasste. Dem Haushalt der DDR wurden die Haushalte der Sozialversicherung angeschlossen. Sämtliche Kassengeschäfte des Staatshaushaltes wurden der deutschen Notenbank übertragen. In Berlin (Ost) wurde deren Filiale das Kassenvollzugsorgan des Berliner Haushalts.
Am 20. Februar 1953 bestätigte der Magistrat Martin Schmidt als Leiter der Abteilung Finanzen, der jedoch kurz darauf zum Ministerium für Finanzen der DDR wechselte und am 27. März von Cäcilie Hentschke abgelöst wurde.
Ab 1953 gliederte sich die Abteilung Finanzen in Unterabteilungen und Bereiche; eine Struktur, die bis zur Auflösung des Magistrats 1991 fortbestand. Dazu oblag der Abteilung Finanzen die Aufsicht über verschiedene nachgeordnete Einrichtungen.
Die "Unterabteilung Haushalt", die ab 1953 die Aufgaben der Kämmerei fortführte, gliederte sich in die Hauptreferate mit Zuständigkeit für die Aufgaben der Haushaltskontrolle, der Allgemeinen Finanzfragen, des Vermögens, der Schulden, des Finanzrechts, der Grundstücksangelegenheiten und -kontrolle, der Allgemeinen Haushaltsangelegenheiten, der Bilanzierung, der Investitionsplanung, der Finanzstatistik und -berichterstattung, der Haushaltswirtschaft, der Finanzen der volkseigenen Wirtschaft, des Kassen- und Rechnungswesens, der Hauptbuchhaltung (zeitweise mit Gehalts- und Lohnstelle), des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens sowie der Registrierung und Kontrolle der bestätigten Stellenpläne. Die "Unterabteilung Steuern/Abgabenverwaltung" war Nachfolgebehörde der Oberfinanzdirektion und zuständig für den Bereich der Steuer- und Abgabenverwaltung in Berlin (Ost). Sie bestand zunächst aus Hauptreferaten für die "Besteuerung der volkseigenen Wirtschaft", "Besteuerung der privaten Wirtschaft", "Arbeitseinkommen", "Haushaltsaufschläge und Verbrauchsabgaben", "Rahmenrecht" und "Preise". Das Präsidium des Ministerrates der DDR bestätigte am 3. Mai 1956 eine neue Struktur für die Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke, wonach die Unterabteilungen Abgaben aufzulösen waren. Die Erhebung und der Einzug der Produktionsabgabe sollte gesondert erfolgen, ebenso war eine besondere Erfassung der privaten Betriebe und der Genossenschaften vorzunehmen, wie auch eine besondere Planung, Analyse und Kontrolle der volkseigenen Wirtschaft. Es verblieben die Aufgaben des Allgemeinen Steuerrechts mit Zuständigkeit für alle Grundsatzfragen der Besteuerung der halbstaatlichen und privaten Wirtschaft, der Genossenschaften der Einzelhandwerker (PGH), der Arbeitseinkommen (Lohnsteuer, Besteuerung der steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünfte) und Sozialversicherung, sowie die Aufgaben der Steuerfahndung (Betriebsprüfung), der Vollstreckung, der Buchhaltung und der Steuerstrafsachenbearbeitung.
Es wurde demnach 1957 eine eigene "Unterabteilung Abgaben der volkseigenen Wirtschaft" bzw. "Unterabteilung Wirtschaft" gebildet. Die Gliederung ihrer Hauptreferate orientierte sich an den Aufgaben der Planung, Finanzierung und Analyse der örtlichen volkseigenen Wirtschaft sowie den Staatseinnahmen. Eigene Referate gab es für die Bereiche "Handel", "Industrie", "Bauwesen", "Verkehr", "Kommunale Versorgungswirtschaft" und "Landwirtschaft und übrige Wirtschaft". Ab 1963 wurde die Finanzkontrolle in der volkseigenen Wirtschaft nach Branchen vorgenommen und die Betriebsprüfung einheitlich zusammengefasst. Die Aufgaben des Referates "Industrie" wurden seit 1964 vom Bezirkswirtschaftsrat wahrgenommen.
Die "Unterabteilung Finanzierung der staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen" (auch "Unterabteilung Gesellschaftliche Konsumtion" oder "Unterabteilung Kredite und Staatliches Eigentum") gliederte sich in Hauptreferate mit Zuständigkeiten für die Bereiche der Finanzierung der gesellschaftlichen Konsumtion, der Stellenpläne, des Staatlichen Eigentums und treuhänderisch verwalteten Vermögens, des Geldumlaufs, der Kredite und Valuten sowie des Wohnungsbaus und der Betriebswirtschaft sämtlicher nachgeordneter Dienststellen des Magistrats und der Kreditinstitute, der Finanzierung der kommunalen Wirtschaft und der Finanzierung des Staatsapparates.
1955 war die Abteilung Staatliches Eigentum des Magistrats aufgelöst worden und ihre Aufgaben gingen auf die Finanzabteilung über.
Eine bedeutende Stellung hatte das "Hauptreferat für die Verwaltung und Kontrolle des staatlichen und treuhänderisch verwalteten Vermögens" inne, da hier die Angelegenheiten des Sondervermögens, der Überführung von Privat- in Volkseigentum, der Regelungen zu jüdischem und ausländischem Vermögen, des reichs- und preußischen Vermögens, Kriegs- und Kriegsfolge-Schadensangelegenheiten u. ä. bearbeitet wurden, wie auch die Angelegenheiten von Erbfällen zu Gunsten Berlins (Ost).
Außerdem bestand in der Unterabteilung das Referat Innerdeutscher Zahlungsverkehr.
Eine "Unterabteilung Preise" fasste sämtliche Aufgaben der Mieten und Pachten, der Preiskontrolle, der Preisbildung und der Strafsachen zusammen. Sie führte die vermögensrechtliche Bilanzbewertung des gesamten städtischen Eigentums (Rathäuser, Krankenhäuser, Schulen, Sportstätten etc.) durch. Zudem oblagen ihr das Preiswesen für die private Bau- und Baustoffindustrie und die Handwerksbetriebe sowie die Grundstückspreise. Hinsichtlich der Staatseinnahmen erarbeitete die Unterabteilung Vorschläge für Abgaben und führte Revisionen und Prüfungen durch. Sie hatte die Kontrolle der Preisauszeichnung im Einzelhandel zu organisieren und leitete die Preisprüfer an. Außerdem formulierte sie die Rechtsverbindlichkeitserklärungen von für die DDR erlassenen Preisanordnungen auch für Berlin (Ost). Die Aufgaben der Preisbildung gingen 1959 auf die zentrale Preisbildungsstelle der DDR über.
Im Dezember 1958 wurde Harry Krebs als Stadtkämmerer und Leiter der Abteilung Finanzen eingesetzt, nachdem Cäcilie Hentschke im März 1958 abberufen worden war. Im November 1963 wurde er im Amt bestätigt, das er bis Anfang 1966 innehatte. Im Februar 1966 bestätigte die Stadtverordnetenversammlung Walter Rubener als Stadtrat für Finanzen und als Leiter der Abteilung Finanzen, ein Amt, das er bis Anfang 1990 ausübte.
Mitte der 1960er Jahre ist mit der Einführung der maschinellen Datenverarbeitung begonnen worden. Damit sollte im Haushalts-, Bank- und Versicherungswesen ein geschlossenes System der Information und Berichterstattung aufgebaut werden, um volkswirtschaftlichen Problemen, die sich aus Geld- und Finanzbeziehungen erkennen ließen, entgegenwirken zu können. So war für die Berliner Finanzorgane bis 1970 eine Datenverarbeitungsstation aufzubauen.
1981 sah die Struktur der Abteilung für Finanzen und Steuern eine Gliederung in vier Unterabteilungen vor: eine "Unterabteilung Haushalt" mit den Bereichen Haushaltsplanung und -durchführung, Finanzierung der staatlichen Einrichtungen und des Staatsapparates, Finanzierung der örtlich geleiteten volkseigenen Wirtschaft; eine "Unterabteilung Steuern" mit den Bereichen Besteuerung der Genossenschaften, des Handwerks und der Gewerbetreibenden, Besteuerung der Bürger und Operative Finanzkontrolle; eine "Unterabteilung Finanzorgane und Volkseigentum" mit den Bereichen Finanzorgane, Datenverarbeitung und Arbeitsorganisation, Volkseigentum und staatlich verwaltetes Vermögen, Grundsatzfragen und Erwerb von Volkseigentum sowie eine "Unterabteilung Preise". Im 1986 gewählten Magistrat nahm neben dem Stadtrat für Finanzen, Walter Rubener, Reinhild Zagrodnik die Funktion der Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für Preise wahr.
Am 6. Mai 1990 war eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt worden; am 30. Mai 1990 wählte diese den letzten Magistrat von Berlin (Ost); Bernd Fritsche wurde Stadtrat für Finanzen. Die Fachabteilung gliederte sich in vier Bereiche: I Haushalt, Gesellschaftliche Konsumtion; II Besteuerung der Genossenschaften, Handwerker und Gewerbetreibenden; III Finanzorgane und Datenverarbeitung; IV Grundstücke und Vermögen.
Gemäß einer neuen Geschäftsverteilung innerhalb der Magistratsverwaltung von Berlin (Ost) ab August 1990 war die Magistratsverwaltung für Finanzen zuständig für die Finanzpolitik und -wirtschaft, das Haushaltsrecht und das Haushaltswesen, einschließlich des Entwurfs des Haushaltsplanes, die Investitionsplanung, die Geldwirtschaft, die Vermögens- und Schuldenverwaltung, das Gebühren- und Beitragsrecht, die Kassen- und Zahlstellenprüfungen, die Finanzstatistik, Organisationsuntersuchungen im Bereich der Steuerverwaltung, die Automation in der Finanz- und Steuerverwaltung, die Steuern, die Ausbildung und Zulassung im Steuerbereich, die Finanzämter, das Grundstückswesen, die Beteiligung an Unternehmen, die Sicherung von Vermögenswerten für Berlin in Zusammenhang mit der Umwandlung von ehemaligem Volkseigentum, die Klärung offener Vermögensfragen sowie für die Übernahme von Bürgschaften. Zudem oblag ihr die Aufsicht über die Sparkasse der Stadt Berlin und über die Steuerberaterkammer Berlin.
Mit dem Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 endete auch die administrative Teilung Berlins. Die Magistratsverwaltung von Berlin (Ost) wurde aufgelöst; die Aufgaben der Magistratsverwaltung für Finanzen wurden von einer gemeinsamen Senatsverwaltung für Finanzen wahrgenommen.
II. Bestandsinformation
Die Überlieferung der Magistratsverwaltung für Finanzen und ihrer Dienststellen gelangte ab den 1970er Jahren aus dem Verwaltungsarchiv des Magistrats in das Stadtarchiv Berlin. Gemäß der in der DDR üblichen Bildung zusammengefasster Bestände ist die Überlieferung zahlreicher Behörden, Ämter und Einrichtungen der Finanzverwaltung Berlins (Ost) im Stadtarchiv Berlin unter einer Repositur C Rep. 105 zusammengeführt worden.
Kontinuierlich sind die Aktenzugänge erschlossen und in den Bestand eingearbeitet worden. 2008 konnte die Verzeichnung in einer Datenbank abgeschlossen werden.
Die Überlieferung C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Abteilung Finanzen zählt mit über 34.000 Akteneinheiten zu den umfangreichsten Behördenüberlieferungen im Landesarchiv Berlin.
Die Gesamtgliederung des Bestandes folgt einerseits dem oben beschriebenen Behördenaufbau, trägt andererseits aber auch der Abbildung aufgelöster Behörden Rechnung.
Die Findbuchausdrucke fassen jeweils bestimmte Überlieferungspunkte gemäß dem Inhaltsverzeichnis zusammen; in seiner Gesamtheit ist der Bestand nicht in einem Ausdruck darstellbar.
Die Teilfindbücher enthalten ggf. umfangreiche weitere Hinweise zur jeweils dargestellten Überlieferung.
Das vorliegende Findbuch basiert auf der neuen, kompletten Verzeichnung im Jahre 2008. Es ist durch mehrere Register erschlossen, die das Auffinden von Dokumenten zu einzelnen Einrichtungen und Institutionen, Behörden, Sachen, Personen, Straßen und Firmen erleichtert.
Die in den Registern aufgeführten Nummern verweisen auf die bei jedem Aktentitel fortlaufend kursiv gedruckten Indexnummern.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin. [Ergänzung 2017]
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Landesarchiv Berlin, C Rep. 105, Nr. ...
3. Korrespondierende Bestände im Landesarchiv Berlin
LAB C Rep. 106 Magistrat von Berlin, Abteilung Wirtschaft
LAB C Rep. 315 Berliner Stadtkontor, Filiale der Staatsbank der DDR
LAB C Rep. 304 Bezirksvertragsgericht Berlin
LAB C Rep. 748 Sparkasse der Stadt Berlin (Bezirksstelle Berlin der Sparkasse der DDR)
LAB C Rep. 800 Deutsche Treuhandverwaltung des sequestrierten und beschlagnahmten Vermögens im sowjetischen Besatzungssektor der Stadt Berlin (DTV)
LAB C Rep. 903-01-17 Kreisleitung der SED - Zentrale Finanz- und Bankorgane
LAB C Rep. 904-240 Grundorganisation der SED - Ministerium für Finanzen der DDR
außerdem:
Bundesarchiv, Dienststelle Berlin DN 1 Ministerium der Finanzen der DDR (www.bundesarchiv.de)
4. Literaturhinweise
Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch, Berlin 1980.
Edel, H. H.: Das Bergungsamt. In: Die Stadtverwaltung, Heft 8/1948, S. 109-110.
Hetze, Ute: Sicherung einer kontinuierlichen Überlieferung der Haushaltsdokumentation in ihrer Einheit von Planung und Berichterstattung für Berlin 1945-Gegenwart. Abschlussarbeit an der Fachschule für Archivwesen "Franz Mehring", Potsdam, 1989.
Schroll, Heike: Hauptamt für Kriegsschäden und Besatzungskosten. (= Findbücher des Landesarchivs Berlin, Nr. 22 a-d), hrsg. vom Landesarchiv Berlin, Berlin 1996.
Stehr: Walter: Hier Amt für Sondervermögen. In: Die Stadtverwaltung, H. 7, Berlin 1947.
Toeplitz, Heinrich: Das Syndikat des Magistrats. In: Die Stadtverwaltung. H. 10, Berlin 1948.
Tondeur, René: Das Berliner "Aufsichtsamt für das Versicherungswesen" und seine Aufgaben. In: Die Stadtverwaltung, H. 7, Berlin 1947.
Zick, Alfred: Vom Treuhandbegriff. In: Die Stadtverwaltung, H. 16, Berlin 1946.
Zeitschrift für offene Vermögensfragen ZOV, Berlin 1990 ff.