Mainz, 1575.08.31. (Richter Johann von Karben). Der B. und Gürtler Martin Lindegruen und seine Frau Katharina Schwerdthelin von München quittieren im Voraus den Empfang eines silberbeschlagenen Gürtels, der der Frau von ihren Vormündern als ihr mütterliches Erbteil zugefallen ist. Ihr Nachbar und guter Freund Christoph Schwartzkopf nimmt diesen Gürtel von München mit. Der Anspruch auf das väterliche Erbteil und auf das Erbteil der Ahnfrau, die im Altmünsterkloster verstorben ist, bleibt unberührt. Z.: Gangloff Krehmer, Gürtler, und Hans Koler, Schreiner.

Show full title