Papst Klemens VIII. erteilt auf Bitten des Grafen Rudolf zu Helfenstein dem Stift Wiesensteig das Privileg, dass, wenn ein Priester für verstorbene Gläubige eine Messe abhält, die Seele derselben von den Strafen des Fegefeuers befreit sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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