Marquardt von Freyberg zu Eisenberg (Eysenberg) und zu Haldenwang, Rat von Erzherzog Ferdinand [I.] von Österreich und Forstmeister der Markgrafschaft Burgau als Erblehenherr des Müllers Hans Miller von der Scheppacher Mühle [zu Jettingen] und Hans Salter, Vogt zu Jettingen, und Christof Rittel, Vogt zu Unterwaldbach, als Vertreter von Margaretha vom Stain zu Jettingen und Mattsies (Matzensieß), geborene von Flersheim, der Witwe des verstorbenen Marquard von Stain zu Mattsies, und ihrer Söhne vergleichen sich zur Erhaltung guter Nachbarschaft wegen der zwischen beiden Seiten entstandenen Auseinandersetzungen wegen des Viehtriebs und Weiderechtes im ganzen Moos von der Viehweide von Burgau bis zu dem Knüppeldamm (speckh), der in das Bremental geht. Hans Miller war der Meinung, dass er das Recht zum Viehtrieb im ganzen Moos besitzt und hat deshalb auch sein Vieh immer hierher getrieben, was ihm aber von Margaretha vom Stain bestritten wird. Es wird entschieden, dass der Müller, seine Erben und alle folgenden Besitzer der Scheppacher Mühle von dem bei dem unteren Ried anfangenden und sich bis in das Bremental erstreckenden Zwerchgraben im unteren Platz bis zum Ende des Mooses gegen Burgau den Viehtrieb und das Weiderecht mit Vieh und Pferden vor dem 23. April (Georgi) und dann wieder nach Einholung des Öhmds nutzen kann, ohne darin von Margaretha vom Stain, ihren Söhnen oder ihren Erben und Nachkommen beeinträchtigt zu werden. Außerhalb dieses Gebietes können der Müller, seine Erben und alle folgenden Besitzer der Scheppacher Mühle auf keine Art und Weise den Viehtrieb und das Weiderecht mehr ausüben. Wenn der Müller, seine Erben und Nachkommen früher oder später mit Vieh oder Pferden außerhalb dieses Gebietes angetroffen werden, sind Margaretha von Stain zu Jettingen und Matzensieß berechtigt, sie zu pfänden. Außerdem erhalten der Müller, seine Erben und Nachkommen acht Tagwerke Wiesen bei der Scheppacher Mühle aus dem Besitz von Margaretha von Stain zu Jettingen und Matzensieß mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und allem Grund und Boden, die Friedrichsmad genannt, die Margaretha von Stain von Friedrich vom Stain zu Landstrost, fürstlich-augsburgischen Pfleger zu Zusmarshausen, gekauft hatte. Beide Parteien erhalten von dieser Vereinbarung eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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