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Landgraf Philipp I. von Hessen sowie Hartmann, Philipp und Hartmann, Vater und Söhne, und die Gebrüder Georg und Kaspar v. Kronberg bekunden, dass...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Kassel 1541 November 2
Hessen
Pergament, mit Schreibervermerk, den Unterschriften der Aussteller und den angehängten beschädigten Siegeln von Hartmann dem Jüngeren und Kaspar sowie dem Siegel Georgs; drei Siegel fehlen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp I. von Hessen sowie Hartmann, Philipp und Hartmann, Vater und Söhne, und die Gebrüder Georg und Kaspar v. Kronberg bekunden, dass zwischen ihnen Streitigkeiten wegen Schloss und Stadt Kronberg samt Zubehör entstanden sind, die Kurfürst Reinhard von Trier, Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz und der Landgraf in der Fehde des Franz v. Sickingen gegen Kurtrier eingenommen haben. Diese Streitigkeiten sind durch Vertrag vom 1541 November 2 beigelegt worden. Da darin ein Öffnungsrecht des Landgrafen vorgesehen ist, hat es sich als notwendig erwiesen, den folgenden Burgfrieden zu errichten, wonach Kronberg Offenhaus des Landgrafen gegen alle außer den Römischen Kaiser und König, die von Kronberg und ihre jetzigen Lehenherren bleiben soll. Der Einspruch des Jakob von Kronberg bleibt unberücksichtigt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Landgrafen mit dem Sekret-Siegel, der v. Kronberg mit ihren Siegeln