Bekanntmachung: Den Inhabern von 4-prozentigen Prioritätsobligationen der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft, Emission von 1874, wird zur Kenntnis gebracht, dass diese Obligationen zum 1. Juni 1897 zur baren Rückzahlung gekündigt oder zum Umtausch von 3-prozentigen Hessischen Staatsschuldverschreibungen angeboten werden