Bartlin Schmol von Stuttgart, wegen Plünderung eines Opferstocks in der Kirche zu Kriegsberg in Stuttgart gef., auf Fürbitte seiner zahlreich erschienenen Verwandtschaft jedoch von der an sich verwirkten peinlichen Strafe befreit, falls er sich verpflichtet, das Land zu verlassen, gelobt eidlich, unverzüglich außer Landes über den Rhein zu gehen und nicht mehr zurückzukehren, und schwört U.