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EB Heinrich von Mainz bekundet, daß er dem Kl. St. Jakobsberg und seinen Brüdern den Wald, der zu seinem Herrenhof in Eltville (Altavilla) im Rheingau (in pago Renensi) gehört, und den Wasserlauf (decursus), der gemeinhin 'Waldaff' (Waldaffa) gen. wird, mit allen Zugehörungen, Fischereien (piscationibus), Steuern, Einkünften und Nutzungen, die man daraus ziehen kann, in freier Schenkung übergeben hat. Dafür sollen sie nach seinem Tod am Tag der hl. Märtyrer Cosmas und Damian, dem Tag seiner Ordination, mit Messen und Vigilien sein Jahrgedächtnis feiern und Gottesdienste abhalten.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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