Papst Sixtus [IV.] bestätigt und erneuert auf Bitten des Provinzials (ministri provincialis) der Minderbrüder der Provinz Straßburg (Argentinensis) (Jörg Summer) das von Papst Nikolaus V. erlassene, von den Päpsten Kalixt III., Pius II. und Paul II. bestätigte Mandat gegen die Besetzung von Häusern und Klöstern der Konventualen durch die Observanten. Er verbietet insbesondere die Einnahme des Hauses der Konventualen in Ulm (Vlma) und des Nonnenklosters in Söflingen (Seflingen), die auf Anstiftung von Laien des Bistums Konstanz (Constantiensis) erfolgte, und die Belästigung der Konventualen in der Provinz Straßburg und überträgt die Exekution des Mandats den Bischöfen von Ostia (Ostiensi), Konstanz und Straßburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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