Konrad Schuler zu Teuringen ("Türingen") und Ehefrau Elsa Schulerin bekennen, daß Jos [Dietenheimer], Propst zu Hofen, ihnen und ihren Kindern, Knaben wie Töchtern auf Lebenszeit ein Gütlein in Unterteuringen genannt des Klainmans Gut zu rechtem Lehen verliehen hat. Vorher hatte es +Heinz Martin inne. Die Aussteller müssen auf eigene Kosten ein ehrbares Haus bauen, das Gut in Ordnung halten und jährlich zu Martini an Hofgeld und Zins entrichten je 6 Vierteil Vesen und Hafer sowie 7 Imi Kernen Ravensburger Maßes und 8 ß d. Wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden oder alle Beliehenen sterben, fällt das Gut heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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