Otto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz und Borsch (Borscha) bekundet für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn, Bernhard Gustav [Markgraf von ...
Vollständigen Titel anzeigen
1935
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1671-1680
1674 Februar 24
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geben undt geschehn Fulda den 24ten Februarii uff sancti Matthiae apostoli tag im jahr nach Christi unßerß einiges Erlößerß und Seeligmacherß gnadenreichen geburth ein tausent sechß hundert vier und siebentzigk
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz und Borsch (Borscha) bekundet für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn, Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach], Abt von Fulda und Administrator des Reichsstifts Siegburg, sein bei der Schenkstätte in Dipperz gelegenes halbes Lehen und die jährlich anfallenden zehn Gulden Erbzins samt allen anderen darauf liegenden Rechten mit Ausnahme eines Lehnackers für 225 Gulden, den Gulden zu je 42 Böhmischen [Groschen] oder 15 Batzen, verkauft hat. Dazu kommt nochmals eine gesonderte Summe von 18 Gulden für seine Frau Margarete Dorothea, geborene von Buchenau, die diesem Verkauf ebenfalls zustimmt. Otto Wilhelm bestätigt den Erhalt der insgesamt 243 Gulden für das verkaufte Gut und quittiert dessen Übergang in den Besitz des Klosters Fulda als ausnahmsweise gestatteten Verkauf von Klostergut (exception non soluti conventi pretii). Bei seiner adligen Ehre verzichtet er für sich und seine Erben auf alle Ansprüche hinsichtlich des Kaufpreises (kauffschillingß), des verkauften Lehns und des Erbzinses. Otto Wilhelm versichert, dass das genannte Lehen nicht anderweitig belastet (afficiert) oder verpfändet ist. Bei Verstößen gegen diese Übereinkünfte besitzt das Kloster auf die dazu entsprechend verpfändeten Güter der Calenberger unbeschränkten Zugriff. Otto Wilhelm tritt mit diesem Verkauf gänzlich vom Besitz und von allen Rechten an dem genannten Gut zurück und weist andererseits das Kloster in die Besitz- und Rechtsnachfolge ein, an der das Kloster niemand hindern darf. Diese Regelung gilt besonders für den auf diesem Lehen sitzenden Lehn- und Zinsmann Johann (Hannß) Sturm Blum und dessen Nachkommen. Ihn entlässt Otto Wilhelm aus seinem Lehnsverhältnis und fordert ihn auf, dem Kloster Fulda in gleicher Weise ohne Einschränkungen lehns- und zinspflichtig zu sein. Die Abmachungen dieses Rechtsgeschäfts haben ohne Ausnahme (exception simulati contractus, de non in rem verso vis metsuque doli mali, laesionis ultra dimidium iusti pretii, restitutionis in integrum beneficii, ac inprimis quod generalis renunciatio non valeat nisi specialis praecesserit) Bestand gegenüber allen anderen Verordnungen, Gesetzen und vor jedem Gericht. Ankündigung des Ringsiegels. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Otto Wilhelm von Calenberg manu propria [rechts unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto Wilhelm von Calenberg
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz und Borsch (Borscha) bekundet für sich und seine Erben, dass er seinem Herrn, Bernhard Gustav [Markgraf von Baden-Durlach], Abt von Fulda und Administrator des Reichsstifts Siegburg, sein bei der Schenkstätte in Dipperz gelegenes halbes Lehen und die jährlich anfallenden zehn Gulden Erbzins samt allen anderen darauf liegenden Rechten mit Ausnahme eines Lehnackers für 225 Gulden, den Gulden zu je 42 Böhmischen [Groschen] oder 15 Batzen, verkauft hat. Dazu kommt nochmals eine gesonderte Summe von 18 Gulden für seine Frau Margarete Dorothea, geborene von Buchenau, die diesem Verkauf ebenfalls zustimmt. Otto Wilhelm bestätigt den Erhalt der insgesamt 243 Gulden für das verkaufte Gut und quittiert dessen Übergang in den Besitz des Klosters Fulda als ausnahmsweise gestatteten Verkauf von Klostergut (exception non soluti conventi pretii). Bei seiner adligen Ehre verzichtet er für sich und seine Erben auf alle Ansprüche hinsichtlich des Kaufpreises (kauffschillingß), des verkauften Lehns und des Erbzinses. Otto Wilhelm versichert, dass das genannte Lehen nicht anderweitig belastet (afficiert) oder verpfändet ist. Bei Verstößen gegen diese Übereinkünfte besitzt das Kloster auf die dazu entsprechend verpfändeten Güter der Calenberger unbeschränkten Zugriff. Otto Wilhelm tritt mit diesem Verkauf gänzlich vom Besitz und von allen Rechten an dem genannten Gut zurück und weist andererseits das Kloster in die Besitz- und Rechtsnachfolge ein, an der das Kloster niemand hindern darf. Diese Regelung gilt besonders für den auf diesem Lehen sitzenden Lehn- und Zinsmann Johann (Hannß) Sturm Blum und dessen Nachkommen. Ihn entlässt Otto Wilhelm aus seinem Lehnsverhältnis und fordert ihn auf, dem Kloster Fulda in gleicher Weise ohne Einschränkungen lehns- und zinspflichtig zu sein. Die Abmachungen dieses Rechtsgeschäfts haben ohne Ausnahme (exception simulati contractus, de non in rem verso vis metsuque doli mali, laesionis ultra dimidium iusti pretii, restitutionis in integrum beneficii, ac inprimis quod generalis renunciatio non valeat nisi specialis praecesserit) Bestand gegenüber allen anderen Verordnungen, Gesetzen und vor jedem Gericht. Ankündigung des Ringsiegels. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Otto Wilhelm von Calenberg manu propria [rechts unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto Wilhelm von Calenberg
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Urkunden (Tektonik)
- Geistliches und weltliches Territorium Fulda (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Bestand)
- Reichsabtei, Stift (Gliederung)
- 1671-1680 (Gliederung)
Namensnennung 4.0 International