Die Schöffenmeister und die Schöffen der Stadt Münster bekunden, sie seien verpflichtet, dem Dechant und dem Domkapitel zu Münster jährlich 40 Mark aus der Grut zu Münster zu bezahlen, wobei 12 Schillinge für jede Mark zu rechnen sind. Von der Summe sind jeweils 10 Mark zu Ostern, zu Jakobi, zu Michaelis und zu Weihnachten fällig. Siegelankündigung der Aussteller. Gegeben zu Münster 1278, 1277 Jan 30. IIIo Kalendas Februari

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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