Jörg Häffner aus Rohr [Stadt Stuttgart], wegen vorsätzlichen Betrugs der Obrigkeit zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde freigel., schwört U. und gelobt unter Eid, Leib und Gut der Herrschaft nicht zu entfremden, es sei denn, er leiste zuvor einen "Abtrag" oder unterziehe sich dem Recht. Er verspricht ferner, den ihm gesetzten Pflegern sein liegendes und fahrendes Gut anzuzeigen, zur Verwaltung zu übereignen und sie dasselbe widerspruchslos verwalten zu lassen. J. Häffner hatte vormals der Weisung des Schultheißen zu Rohr, sich beim Vogt in Stuttgart zu stellen, nicht Folge geleistet. Er hatte ferner das später dem Vogt zu Stuttgart gegebene eidliche Gelöbnis, ihm alle seine Barschaft anzuzeigen, um daraus eine Gült oder ein Leibgeding zu erlösen, nicht gehalten, indem er lediglich 61 fl Barbesitz angegeben hatte, obwohl bei ihm später noch weitere 90 lb h gefunden wurden.
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