Kirchenkampf
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G 2.09 110
G 2.09 Verein evang. Pfarrerinnen und Pfarrer in Kurhessen-Waldeck
Verein evang. Pfarrerinnen und Pfarrer in Kurhessen-Waldeck >> 1 Organisation und Verwaltung >> 1.2 Beziehungen zur Landeskirche und anderen kirchlichen Behörden
1933 - 1943
Enthält: . a.: Urteil des Landesgerichts Kassel vom 02.02.1935 in Sachen Evang. Landeskirche in Hessen-Kassel gegen Amtsgerichtsrat Dr. Happel, Pfarrer Veerhoff zu Marburg, Pfarrer Paul Velbinger in Kassel, Steueroberinspektor i. R. Max Steffens und Pfarrer Karl Theyß in Kassel ("Kommissarische Kirchenleitung") wegen Räumung.- Satzung des Reichsbundes der Deutschen Evang. Pfarrervereine 1934; Rundbrief der Deutschen Christen, Gau Kurhessen vom 26.06.1934.
Akte
Happel, Dr. - Amtsgerichtsrat
Theyß, Karl - Pfarrer in Kassel
Velbinger, Paul - Pfarrer in Kassel
Steffens, Max - Steueroberinspektor i.R.
Veerhoff - Pfarrer in Marburg
Kurhessen - Gau
Hessen-Kassel - Landeskirche
Deutsche Christen
Evang. Landeskirche in Hessen-Kassel
Kommissarische Kirchenleitung
Satzung - Reichsbund der deutschen evang. Pfarrervereine
Kirchenkampf
Kirchenleitung
Landesgericht Kassel
Reichsbund der deutschen evang. Pfarrervereine
Urteil
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 08:00 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1 Organisation und Verwaltung (Gliederung)
- 1.2 Beziehungen zur Landeskirche und anderen kirchlichen Behörden (Gliederung)