Jakob Nell, Bürger zu Obenheim, und seine Ehefrau Maria verkaufen ihrem Mitbürger Bernhard Walther und dessen Ehefrau Maria ein Haus mit Hofstatt, im Dorf Obenheim gelegen, vorne an die Landstraß, hinten auf Lorenz Gassen Gültgut stoßend, oben neben Hans Gillen Hofstatt, unten neben Marx Walthers Gültgut gelegen, eigen und unbelastet bis auf jährlich 5 ß Bodenzins, den Treubelschen Erben zum Jungen St. Peter in Straßburg zu entrichten, neben dem zugehörigen Heiligengütlein, das allezeit beim Hof bleiben soll, um 740 fl. oder 370 £ Pfg. Davon sollen die Käufer bis nächste Ostern 120 fl. oder 60 £ Pfg entrichten, dazu des Verkäufers Ehefrau 1 RT Trinkgeld. Auf die folgenden Ostern soll der Käufer eine Schuld bei den Heiligen zu Obenheim in Höhe von 200 fl. oder 100 £ Pfg begleichen, desgleichen 10 £ h bei Lorenz Gass und 7 £ 10 ß bei Christman Walther. Vom Rest der Kaufsumme soll er den Verkäufern jährlich auf Ostern und erstmals 1628 25 £ Pfg erlegen, wovon der Pfarrer 10 £ Pfg und 2 £ Pfg Zins erhalten soll. Dafür bleibt das Haus bis zur endgültigen Bezahlung verpfändet, wofür sich der Käufer in Anwesenheit des Andreas Nuss, seines Schwähers, und seiner Schwäger Hans Gill und Andres Schuster, der Verkäufer mit Michel Senger verbürgt hat. Kop. Pap. (Kerbzettel)