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Otto, Kardinal und Bischof zu Augsburg, Propst und Herr zu Ellwangen, Gf. Friedrich zu Oettingen und Gf. Joachim zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg leihen als Vormünder der Söhne ihres verst. Bruders, Vetters und Schwagers, des Erbtruchsessen Wilhelm, Freiherren von Waldburg, Georg Rem (auch: Rhem) zu Blochingen (auch: Plochingen) als Lehnsträger seiner Mutter Anna Bros, Witwe seines Vaters Adrian Rem, zur Erbleihe ein Gut daselbst, welches oben im Dorf an der Hofraite des Hans Kappell, gen. Wildhans, gelegen ist und der Vater des Empfängers innehatte. Brem ist jährlich zur Entrichtung gen. Naturalabgaben und Steuern sowie zur Leistung vonDiensten nach Herkommen verpflichtet. Den Hof muß er in baulichen Ehren halten. Sooft dieser in andere Hände kommt, ist ein Ehrschatz nach Vereinbarung zu zahlen. Rem hat den aus dem Leiheverhältnis schuldigen Eid geleistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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