Worms (Domstift): König Otto [III.] schenkt auf Fürsprache (ob interventum) seines Kaplans Heribert dem Kleriker Burghard einen Teil seines Eigentums, nämlich 5 Mansen in Gerbershausen (Gerbrahteshuson) in der Grafschaft des Grafen Thankmar im Hessengau (in pago Hassiae), die bisher Graf Hermann zu Lehen hatte, zusammen mit Leibeigenen (mancipiis) beiderlei Geschlechts, Knechten und Mägden, und allen übrigen Zugehörungen, Gebäuden, Äckern, Wiesen, Weiden, Feldern, Wäldern, bebautem und unbebautem Land, Bächen, Gewässern, Einkünften, Mühlen und allen anderen Zugehörungen zu rechtem Eigen (in proprietatem concessimus ....), womit der Genannte tun kann, wie es ihm beliebt.