Anspruch auf Zahlung der Reichssteuern durch die Stadt Duisburg. Die Beklagten berufen sich darauf, daß Duisburg einst mit aller Nutzung vom Kaiser den Grafen bzw. Herzögen von Kleve zum Pfand gegeben worden war und noch von deren Nachfolgern gehalten werde. Daher seien die Steuern an den Herzog von Kleve und nicht an das Reich zu zahlen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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