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Schlichtung zwischen dem Abt von Breitenau und dem Schwager des Werner von Elben über einen Hof zu Suntheim
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1466 feria quinta post dominicam Esto mihi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Otto Hund und Werner von Elben bekunden, dass die Streitigkeiten zwischen dem Abt von Breitenau und dem Schwager Werners von Elben wegen eines Hofes zu Suntheim gegen eine Zahlung von 16 Rheinischen Gulden beigelegt worden ist.