Der Würzburger Bischof Konrad Wilhelm [von Wernau] und der Abt des Klosters Fulda Placidus [von Droste] ratifizieren den von ihren Bevollmächtigten geschlossenen, im Wortlaut inserierten Vertrag (vgl. auch Hochstift Fulda Urkunden 419) über die Beilegung verschiedener Streitigkeiten. Geregelt wird darin die Bestätigung des Propstes von Zella unter Fischberg sowie die Visitation der Propstei, der Pfarrkirche und des Dorfes, die Zugehörigkeit des fuldischen Ortes Brand zur würzburgischen Pfarrei Wüstensachsen sowie der wechselseitige Austausch von Hoheitsrechten. Hierbei tritt Würzburg seine Rechte in Batten, Thaiden (Deuten), Seiferts (Seyfriz) und Findlos an Fulda ab, während Fulda seine Hoheitsrechte in den der Universität Würzburg bzw. dem Juliusspital gehörenden Orten Windheim, Ochsenthal, Morlesau und Heckmühle, am juliusspitälischen Anteil zu Völkersleier, im halben Dorf Platz sowie in den Orten Wolfsmünster und Wüstensachsen, soweit es sich um fuldische Lehen im Besitz der Universität und des Spitals handelt, abtritt.

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Staatsarchiv Würzburg