Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die Brüder Andreas und Hertyngus, dicti de Hornsperg, und ihre Erben erkennen an, daß Heymbradus, Propst, Kristina, Priorin, und der ganze Konvent...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ausfert. auf Perg. mit 2 anh. wenig beschäd. Siegeln, Rückw. Rubrum saec. XIV.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum XIII Kal. Junii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Andreas und Hertyngus, dicti de Hornsperg, und ihre Erben erkennen an, daß Heymbradus, Propst, Kristina, Priorin, und der ganze Konvent des Klosters zu Germerode ihnen und ihren Erben das Dorf Wolvesanger mit allem Zubehör (nemoribus, pratis, agris, campis, pascuis et aquis) und Rechten erblich, jedoch unter der Bedingung übertragen haben, daß sie jährlich auf Michaelis oder wenigstens innerhalb des darauffolgenden Monats dem Konvent 1 [Pfund] h. davon entrichten. Sollten sie diese Frist versäumen, so soll das Dorf frei an das Kloster zurückfallen und diese Uebertragung ungültig sein.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: J. Schmincke, UB Germerode nr. 75, S. 38.
Vermerke (Urkunde): Literatur: Erwähnt: J. Schmincke, Gesch. von Germerode S. 27; Siegel, Stadt Lichtenau S. 916.