Franz II., römischer Kaiser, verleiht nach dem Tod seines Vaters Leopolds II. als regierender Landesfürst der vorderösterreichischen Lande dem Johann Nepomuk von Raßler als Lehenträger von Anselm [Rittler], Abt, und des Konvents zu Weingarten einen Zehnten zu Meckenbeuren, Lehen des Erzhauses Österreich. Zum Lehensempfang wurden auf den 19. Juli 1792 die österreichischen Vasallen einberufen. Die Verleihung zu Mannlehen erfolgt zu den Bedingungen des Lehenbriefs vom 26. Mai 1677. Der Leheneid wurde vertretungsweise gegenüber Johann Philipp Hinderfad, vorderösterreichischem Regierungs- und Kammerkonzipisten, abgelegt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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