Katharina von Gemmingen, die Witwe des Ritters Friedrich Kämmerer von Dalberg, und die Brüder Diether und Wolf Kämmerer von Dalberg gestatten Kurfürst Philipp von der Pfalz das Wiederkaufsrecht an dessen Teilzehnten zu Heßloch (Heseloch) und an dem Bedehafer über 120 Malter jährlich zu Underheim, was er ihnen in zwei Kaufbriefen verkauft hat. Der Wiederkauf kann getrennt oder gemeinsam erfolgen und soll zwei Monate vor Mariä Himmelfahrt [= 15.8.] den Genannten brieflich in ihre übliche Behausung angekündigt werden. Das Hauptgeld beträgt für beides jeweils 600 Gulden und ist vor Mariä Himmelfahrt auf den von den Kämmerern gewünschten Ort nach Oppenheim, Herrnsheim oder Worms in deren sichere Gewalt zu übergeben. Die nächste Nutzung gebührt dann dem Kurfürsten ohne prozentualem Anteil der Kämmerer von Worms, ausstehende Zahlungsverpflichtungen stehen hingegen den Kämmerern zu.