Der Magistrat zu Konstanz erläßt dem Bürger Hans Schalk, Besitzer des Hauses "zu der Geigen" mit Hofraite und Baumgarten, vor dem Petershausener Tor gelegen, den auf diesem Grundstück als Erbzinslehen des Klosters Petershausen bisher lastenden Zins vorbehaltlich der Lehnsherrschaft; es solle aber das Haus abgebrochen und an der Stätte kein Gebäude je wieder errichtet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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