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Erzbischof Diether von Mainz bekundet, dass er dem Hartmann Ulner v. Dieburg als dem Ältesten des Geschlechts, auch für seine Mitganerben Gerhard ...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Diether von Mainz bekundet, dass er dem Hartmann Ulner v. Dieburg als dem Ältesten des Geschlechts, auch für seine Mitganerben Gerhard und Ulrich Ulner v. Dieburg und den Sohn (Hamman) des verstorbenen Henne Ulner v. Dieburg, die Lehen (wie Urkunde von 7408 April 25, Nr. 1743), die der verstorbene Hamman, dann der verstorbene Henne von seinen (des Ausstellers) Vorgängern und während seiner ersten Ernennung und Bestätigung von ihm erhalten hatten, verliehen habe. Dabei habe er auch das Hofheimer Burglehen dem Hartmann Ulner v. Dieburg als Lehensträger des Sohnes des verstorbenen Henne verliehen, alles unter Vorbehalt seiner (des Ausstellers), seiner Nachkommen, des Stifts, seiner Mannen, Burgmannen und Rechte anderer
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 18/26 - Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.