Vogt und Gericht zu Tübingen entscheiden einen Streit zwischen der Gemeinde Hagelloch (Hagenloch) und Hans (Henslin) Steimer von Jesingen wegen eines von der Gemeinde Hagelloch (Hagenloch) über Steiners Holz an der Hambacher Steige beanspruchten Übertriebrechts dahin, dass der genannten Gemeinde ein solches Recht auf jener Steige zustehe, über die Breite des Weges aber noch durch Gerichtspersonen und Untergänger das Genauere festgestellt werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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