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18, U 93
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1501-1600
1530 Juli 20
Original, Pergament, deutsch, an Pressel das Siegel des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum auf Mitwoch nach Alexii den zweintzigsten tag Julii Anno domini Funffzehenhundert und im dreissigsten Jar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß und Schöffen des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt bekunden, daß vor ihnen in der unteren Ratsstube Herr Wilderich von Walderdorff ('Wallendorf'), Kanonikus zu Bleidenstadt, und Herr Werner Pater als Beauftragte der Äbtissin und des Konvents zu Klarenthal erschienen sind und folgendes vorgebracht haben: vor Jahren habe Hans Thauer, Frankfurter Bürger, als er des Konvents Diener gewesen war, Güter zu Nieder-Erlenbach ('Niederen Irlenbach') um eine Summe Geldes laut darüber aufgerichteter Verschreibung an sich gebracht; Herr Werner habe als Prokurator gemäß Inhalt der Verschreibung der Witwe des Hans Thauer, die hier zugegen sei, verkündet, die Güter gegen Erlegung der Hauptsumme dem Konvent wieder einzuhändigen; da sich die Witwe dem aber widersetze, so sei ihr, der Anwälte, Begehr, die Witwe anzuweisen, die angebotene Hauptsumme von 500 Gulden entgegenzunehmen und dafür den Jungfrauen zu Klarenthal als Eigentümern ('Printipalin') ihre Güter wieder folgen zu lassen, unter Erstattung der Kosten und des Schadens ans Kloster. Die Witwe hat dagegen eingewandt, in der Verschreibung sei bestimmt, daß die Jungfrauen die Ablösung ein halbes Jahr zuvor anzukündigen hätten; dies sei aber erst zur vergangenen Fastenmesse geschehen, das halbe Jahr sei noch nicht um; die Witwe sei deshalb noch nicht verpflichtet, die Ablösung zu gestatten. Schultheiß und Schöffen lassen die von der Witwe vorgelegte Verschreibung verlesen und vergleichen beide Parteien mit deren Wissen und Willen dahingehend, daß Hans Thauers Witwe die 500 Gulden Hauptgeld entgegennehmen und den Beauftragten des Konvents die Güter samt der Hauptverschreibung wieder einhändigen soll; dafür soll die Witwe 15 Achtel Korn, die in diesem Jahr fällig sind, von den Klosterfrauen erhalten, dazu, was sonst noch an Pacht ausständig sei.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: die V huben landes zu erlebach, die durch mich anna brendeln Eptissin mit VC gulden wieder gelost syn in anno XXX Sant maria magdalena tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß und Schöffen des Reichsgerichts der Stadt Frankfurt bekunden, daß vor ihnen in der unteren Ratsstube Herr Wilderich von Walderdorff ('Wallendorf'), Kanonikus zu Bleidenstadt, und Herr Werner Pater als Beauftragte der Äbtissin und des Konvents zu Klarenthal erschienen sind und folgendes vorgebracht haben: vor Jahren habe Hans Thauer, Frankfurter Bürger, als er des Konvents Diener gewesen war, Güter zu Nieder-Erlenbach ('Niederen Irlenbach') um eine Summe Geldes laut darüber aufgerichteter Verschreibung an sich gebracht; Herr Werner habe als Prokurator gemäß Inhalt der Verschreibung der Witwe des Hans Thauer, die hier zugegen sei, verkündet, die Güter gegen Erlegung der Hauptsumme dem Konvent wieder einzuhändigen; da sich die Witwe dem aber widersetze, so sei ihr, der Anwälte, Begehr, die Witwe anzuweisen, die angebotene Hauptsumme von 500 Gulden entgegenzunehmen und dafür den Jungfrauen zu Klarenthal als Eigentümern ('Printipalin') ihre Güter wieder folgen zu lassen, unter Erstattung der Kosten und des Schadens ans Kloster. Die Witwe hat dagegen eingewandt, in der Verschreibung sei bestimmt, daß die Jungfrauen die Ablösung ein halbes Jahr zuvor anzukündigen hätten; dies sei aber erst zur vergangenen Fastenmesse geschehen, das halbe Jahr sei noch nicht um; die Witwe sei deshalb noch nicht verpflichtet, die Ablösung zu gestatten. Schultheiß und Schöffen lassen die von der Witwe vorgelegte Verschreibung verlesen und vergleichen beide Parteien mit deren Wissen und Willen dahingehend, daß Hans Thauers Witwe die 500 Gulden Hauptgeld entgegennehmen und den Beauftragten des Konvents die Güter samt der Hauptverschreibung wieder einhändigen soll; dafür soll die Witwe 15 Achtel Korn, die in diesem Jahr fällig sind, von den Klosterfrauen erhalten, dazu, was sonst noch an Pacht ausständig sei.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: die V huben landes zu erlebach, die durch mich anna brendeln Eptissin mit VC gulden wieder gelost syn in anno XXX Sant maria magdalena tag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ