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20 rheinische Goldgulden jährlich an Martini aus dem Zoll zu Treysa [Stadtteil von Schwalmstadt, Schwalm-Eder-Kr.], ablösbar mit 200 Gulden, jedoc...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Spiegele von Pickelsheim, Nr. 3
A I u, Spiegel von Pickelsheim sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sp >> Spiegel zu Pickelsheim >> 1450-1599
1512 April 20
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 20 rheinische Goldgulden jährlich an Martini aus dem Zoll zu Treysa [Stadtteil von Schwalmstadt, Schwalm-Eder-Kr.], ablösbar mit 200 Gulden, jedoch nicht vor dem Tod des 1498 Belehnten, als Mannlehen. Der 1498 Belehnte ist nicht verpflichtet, dem Landgrafen von Hessen gegen seinen Erbherren, den Bischof von Paderborn, zu dienen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Werner Spiegel zu Pickelsheim, Erbmarschall des Bistums Paderborn
Belehnte/r: Werner Spiegel zu Pickelsheim, Erbmarschall des Bistums Paderborn