Search results
  • -5 of 21

Verordnung: Die Forstämter haben mit den Landgerichten Verbindung aufzunehmen, damit ein reibungsloser Übergang zu dem Reichsstrafgesetzbuch bezüglich der Polizeistrafgesetzgebung sich einstellt

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...