Thomas Ebelin, sesshaft zu Musberg, wegen Eichelnlesens und ungebührlicher Reden vom fürstlichen Forstmeister Christoph Waltzer nach Sindelfingen ins Gefängnis gebracht, jedoch auf seine eigene und die Bitte seiner Angehörigen nach vier Wochen und einem Tag Haft am Tage der Ausstellung der U. wieder freigelassen, verspricht, seine Atzung zu bezahlen und schwört U.