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Verfügung: Sämtliche Vorstände der vereinigten Zünfte in den Landratsbezirken, wie Zunftmeister, Zunftrechner sowie der Ort der Zunftlade erhalten ab sofort ihren Sitz im jeweiligen Wohnort des Landrates
Verfügung: Sämtliche Vorstände der vereinigten Zünfte in den Landratsbezirken, wie Zunftmeister, Zunftrechner sowie der Ort der Zunftlade erhalten ab sofort ihren Sitz im jeweiligen Wohnort des Landrates
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.6 Zünfte und Innungen
Gießen, 1828 Mai 24
Sachakte
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