Wahrer Bericht, was sich zwischen einem ehrbaren Handwerk der Reuttlinger und Uracher Papiermacher und dann Endris Mickh, Bürger und Papiermacher zu Eßlingen, betreffend begeben und zugetragen, wider die nichtige und erdichtete Auflag (= Beschuldigung) David Gretzingers, Bürgers und Papiermachers zu Reuttlingen, ihres Gegenteils (= Gegners.)
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3207
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Papierer
1594 oder 1595 (ohne Datum)
Regest: Das Handwerk der Papierer zu Reuttlingen hat i. J. 1526 unter anderem zu Abtreibung von allerhand Übermass in Übermachung des Tagwerks und anderer Freterei (= Plagerei, Widerwärtigkeit), einhellig beschlossen, eine Ordnung aufzurichten, damit ein armer Meister neben dem reichen auch mit den Seinigen Fortgang, Nahrung und Unterhalt haben könne. Diese Ordnung hat der Rat zu Reuttlingen bestätigt.
Meister und Gesellen des Papiermacher-Handwerks zu Urach und Esslingen haben eingewilligt, diese Ordnung mit ihnen zu halten und hierüber (= hierauf) eine Bruderschaft aufgerichtet, auch dem Überfahrer (= Übertreter) solcher Ordnung eine gebührende Straf nach Gestalt der Sachen verordnet.
Etlichen nicht unwichtigen Artikeln solcher Ordnung hat sich in viel Jahren her Endris Mückh, Bürger und Papiermacher zu Esslingen, trutzig widersetzt. So ist die Bruderschaft endlich gedrungen worden, zu Erhaltung ihrer Ordnung dem Endris Mickh seine Werkstatt niederzulegen und ihn samt den Seinigen nicht mehr zu befördern.
Endris Mickh hat dann bei der Bruderschaft demütig angesucht und mit Fürschriften (= Befürwortung) seiner Herren und Oberen begehrt, das Handwerk zu Reuttlingen und Urach möge ihm einen Tag benennen, an welchem er sich bei ihnen einstellen, versöhnen und vertragen könne. Zuvorderst mit Rücksicht auf den Rat zu Esslingen hat das Handwerk zu Reuttlingen und Urach ihm einen Termin gesetzt, ihn zu hören und die Ursach seines Ungehorsams zu vernehmen. Mückh ist dann mit Eberhart Gylg, Stadtamman und des Rats zu Esslingen, auf den angesetzten Tag erschienen und hat das Handwerk um Verzeihung gebeten. Man solle sein Zuwiderhandeln nicht für Trutz halten, sondern seinem grossen Unverstand zuschreiben. Er sei erschinen, sich mit ihnen freundlich zu vertragen. Doch wolle er gebeten haben, ihn, sofern es möglich sei, ihrer Bruderschaft und deren Ordnungen zu erlassen (= aus ... zu entlassen). Wenn aber diese seine Bitte beim Handwerk nicht statthaben sollte, wolle er um eine leidenliche Straf gebeten haben.
Das Handwerk samentlich, Meister und Gesellen, haben sich dahin entschlossen, dass Mickhs Begehren, ihn der Bruderschaft und ihrer Ordnung zu erlassen, nicht gewillfahrt werden könne und deswegen einem ganzen Handwerk ratsamer sei, ihn wegen seines Ungehorsams in Strafe zu nehmen. Denn sonst würde allen Meistern der Bruderschaft nicht geringer Schaden entstehen. Da er in stattlichem Vermögen stehe, würde er nicht säumen mit Übermachung des Tagwerks, mit Aufhaltung (= Unterhaltung) der Lumpensammler und Verteuerung derselben wie auch des Leims, ferner mit Überführung (= Überangebot?) des Papiers, besonders in den Städten, wo die Meister der Bruderschaft bisher ihre gute Kundschaft gehabt. Weil Matheus Betz, nicht der wenigste (= geringste) unter den Meistern, wegen Krankheit nicht hat zugegen sein können, haben sie 3 Meister, nämlich Albrecht Hainzelman von Urach, David Gretzinger und Jacob Braun, beide von Reuttlingen, zu Betz geschickt, um seinen Rat zu erkunden. Betz hat sich mit Wille und Meinung des Handwerks einverstanden erklärt.
Weil Mickh dem ganzen Handwerk und der Bruderschaft etliche Jahre mit Trotz vorgegangen (= Trotz gezeigt), hat das Handwerk für ratsam angesehen, ihm nicht gleich seinem Begehren nach zu willfahren und mit der Straf zu begegnen, sondern ihm für diesmal die Antwort gegeben, dass das Handwerk ihm in kurzer Zeit einen andern Termin ansetzen werde, an welchem sie sehen wollen, wie sie mit ihm ab der Sache kommen können.
Als nun der Termin herbeigekommen war, ist Endris Mickh mit zweien des Rats zu Esslingen, Eberhart Gilg, Stadtamman daselbst, und Georg Schmid, Metzger-Zunftmeister, vor der Bruderschaft zu Reuttlingen erschienen, welche baten, entsprechend der Fürbitte des Rats zu Esslingen dem Mickh Gnade für Recht widerfahren zu lassen.
Beisammen waren die Meister und Gesellen von Reuttlingen und Urach mit Ausnahme von David Gretzinger, welcher damals in Franckfurt war, und aus besonderem Bedenken wurden 3 Herren des Rats samt dem Stadtschreiber dazu genommen (doch hat keiner eine Stimme dazu gegeben). Es wurde Umfrage gehalten: wenn einer wisse, dass Mickh sich sonst unehrbar und gegen das Handwerk ungebührlich verhalten habe, dann solle er es in puncto (= sofort) sagen. Es wurde aber bei solcher Umfrag nichts anderes erfunden als der schon bekannte Ungehorsam gegen die Bruderschaft und ihre Ordnung. Einhellig wurde erkannt, dass Mickh wegen seiner Übertretung der Ordnung um 50 Gulden gestraft werden und der alten Ordnung künftig mehr, als bisher geschehen, Gehorsam leisten solle. Mickh hat für die Strafe gedankt und Gehorsam versprochen.
Obwohl David Gretzinger bei der Straf des Minckh nicht zugegen, sondern in Franckfurtt gewesen, hat er sich diese Straf hernach nicht missfallen lassen, sondern mit dem Handwerk gehebt und gelegt (= die Gemeinschaft mit dem Handwerk gehalten), auch die Geschenk, wie sich's gebührt, helfen verrichten. Gleichwohl aber ist David kurze Zeit darnach anderen Sinnes geworden. Als ihm und Wolff Held, seinem Schwager, Hans Klem der damals Wein auf die Gasse geschenkt hat, in seiner Behausung als guten Freunden und Handwerksgenossen auf 3 Mass Wein verehrt hat, hat David samt seinem Schwager Wolff Held sich gegen Klem hören lassen, wo Klem samt Meistern und Gesellen hingedacht habe, dass sie einen Mann wie Endris Mickh, der von seiner Obrigkeit wegen malefizischer (= krimineller) Sachen hoch gestraft worden sei ... Darauf hat Klem beiden erklärt, sie hätten Mickh nicht um unehrliche und malefizische Sachen gestraft, von denen er und das Handwerk keine Kenntnis habe, sondern allein wegen Ungehorsams gegen die Bruderschaft und ihre Ordnung. Das wisse David doch. Da Klem mit glimpflicher Antwort nichts bei ihnen erreichte, sondern sie in seinem eigenen Haus Hochmut und Trutz zeigten, so hat er sie heimzugehen erinnert und gesagt, dass sie beide stolze Junker seien und vermeinen, es wisse niemand etwas als sie allein. Das hat Gretzinger so übel verdrossen, dass er gleich vom Tisch aufgewischt ist und Klems Gesellen befohlen hat, nicht länger als 14 Tage bei ihm zu arbeiten. Sonst wolle er sie nicht für redlich halten, weil Klem ihn, Gretzinger, einen Lecker gescholten habe, was doch nicht wahr war. Indem nun Klem von seinen Gesellen verständigt wurde, dass David ihm seine Gesellen zu vertreiben und das Handwerk niederzulegen vorhabe, hat er Gretzinger nach Handwerksbrauch 8 Tage hernach vor das Handwerk fürbieten lassen. Da hat Klem dann von David zu wissen begehrt, warum er ihm seine Werkstatt niedergelegt habe. Darauf hat David geantwortet, Klem habe ihn einen Lecker gescholten, was er nur für eine Schmachsache nehmen könne. Auf beider gegebenes Gelübd hat das Handwerk jedem 10 Mass Wein dem Handwerk zu geben auferlegt. Diesen Wein haben sie selbigen Tag miteinander verbraucht. Klem hat seinen ihm auferlegten Wein willig bezahlt, nicht aus Verschuldung, sondern vielmehr zu Erhaltung von Frieden und Einigkeit. Dagegen hat David trotz seinem Gelübd den ihm auferlegten Wein nicht bezahlen wollen. Obwohl das ganze Handwerk Gretzinger fürgestellt (= zugesprochen) hat, hat er nicht das geringste um sie gegeben. So haben sie ihn vor dem ganzen Rat verklagen müssen. Der Rat hat ihnen dann etliche Herrn samt dem Stadtschreiber zugegeben, welche Gretzinger an sein Gelübd erinnerten, aber bei ihm nichts erschiessen (= erreichen) konnten, sondern er hat gegen das Handwerk rund erklärt, dass er mit ihnen nichts mehr zu tun haben und ihres Geschenks +) und ihrer Bruderschaft nicht weiter beladen sein wolle. Er wolle auch mit seinen Gesellen ein besonder Geschenk halten und haben. Er ist so vermessen gewesen, dass er aus lauter Neid und Hass gegen das ganze Handwerk Briefe und Boten ausgeschickt und das Handwerk zu Reuttlingen und Urach mit Lügen und Unwahrheit hin und wieder in den nächsten und weit entlegenen Werkstätten ausgerufen und verschreit und ihnen merklichen Schaden zugefügt hat.
Darum hat eine christliche Obr[i]gkeit allhie zu Reuttlingen nach Erkundung der Wahrheit den David Gretzinger als einen solchen Bürger, der weder Gelübd noch Eid gehalten hat, mit Gefängnis und auch am Gut gestraft, ferner hat er dem Handwerk wegen seines Unrechts in die 50 Gulden erstatten müssen, wie denn das schriftlich abgefasste Urteil klärlich ausweisen tut.
Meister und Gesellen des Papiermacher-Handwerks zu Urach und Esslingen haben eingewilligt, diese Ordnung mit ihnen zu halten und hierüber (= hierauf) eine Bruderschaft aufgerichtet, auch dem Überfahrer (= Übertreter) solcher Ordnung eine gebührende Straf nach Gestalt der Sachen verordnet.
Etlichen nicht unwichtigen Artikeln solcher Ordnung hat sich in viel Jahren her Endris Mückh, Bürger und Papiermacher zu Esslingen, trutzig widersetzt. So ist die Bruderschaft endlich gedrungen worden, zu Erhaltung ihrer Ordnung dem Endris Mickh seine Werkstatt niederzulegen und ihn samt den Seinigen nicht mehr zu befördern.
Endris Mickh hat dann bei der Bruderschaft demütig angesucht und mit Fürschriften (= Befürwortung) seiner Herren und Oberen begehrt, das Handwerk zu Reuttlingen und Urach möge ihm einen Tag benennen, an welchem er sich bei ihnen einstellen, versöhnen und vertragen könne. Zuvorderst mit Rücksicht auf den Rat zu Esslingen hat das Handwerk zu Reuttlingen und Urach ihm einen Termin gesetzt, ihn zu hören und die Ursach seines Ungehorsams zu vernehmen. Mückh ist dann mit Eberhart Gylg, Stadtamman und des Rats zu Esslingen, auf den angesetzten Tag erschienen und hat das Handwerk um Verzeihung gebeten. Man solle sein Zuwiderhandeln nicht für Trutz halten, sondern seinem grossen Unverstand zuschreiben. Er sei erschinen, sich mit ihnen freundlich zu vertragen. Doch wolle er gebeten haben, ihn, sofern es möglich sei, ihrer Bruderschaft und deren Ordnungen zu erlassen (= aus ... zu entlassen). Wenn aber diese seine Bitte beim Handwerk nicht statthaben sollte, wolle er um eine leidenliche Straf gebeten haben.
Das Handwerk samentlich, Meister und Gesellen, haben sich dahin entschlossen, dass Mickhs Begehren, ihn der Bruderschaft und ihrer Ordnung zu erlassen, nicht gewillfahrt werden könne und deswegen einem ganzen Handwerk ratsamer sei, ihn wegen seines Ungehorsams in Strafe zu nehmen. Denn sonst würde allen Meistern der Bruderschaft nicht geringer Schaden entstehen. Da er in stattlichem Vermögen stehe, würde er nicht säumen mit Übermachung des Tagwerks, mit Aufhaltung (= Unterhaltung) der Lumpensammler und Verteuerung derselben wie auch des Leims, ferner mit Überführung (= Überangebot?) des Papiers, besonders in den Städten, wo die Meister der Bruderschaft bisher ihre gute Kundschaft gehabt. Weil Matheus Betz, nicht der wenigste (= geringste) unter den Meistern, wegen Krankheit nicht hat zugegen sein können, haben sie 3 Meister, nämlich Albrecht Hainzelman von Urach, David Gretzinger und Jacob Braun, beide von Reuttlingen, zu Betz geschickt, um seinen Rat zu erkunden. Betz hat sich mit Wille und Meinung des Handwerks einverstanden erklärt.
Weil Mickh dem ganzen Handwerk und der Bruderschaft etliche Jahre mit Trotz vorgegangen (= Trotz gezeigt), hat das Handwerk für ratsam angesehen, ihm nicht gleich seinem Begehren nach zu willfahren und mit der Straf zu begegnen, sondern ihm für diesmal die Antwort gegeben, dass das Handwerk ihm in kurzer Zeit einen andern Termin ansetzen werde, an welchem sie sehen wollen, wie sie mit ihm ab der Sache kommen können.
Als nun der Termin herbeigekommen war, ist Endris Mickh mit zweien des Rats zu Esslingen, Eberhart Gilg, Stadtamman daselbst, und Georg Schmid, Metzger-Zunftmeister, vor der Bruderschaft zu Reuttlingen erschienen, welche baten, entsprechend der Fürbitte des Rats zu Esslingen dem Mickh Gnade für Recht widerfahren zu lassen.
Beisammen waren die Meister und Gesellen von Reuttlingen und Urach mit Ausnahme von David Gretzinger, welcher damals in Franckfurt war, und aus besonderem Bedenken wurden 3 Herren des Rats samt dem Stadtschreiber dazu genommen (doch hat keiner eine Stimme dazu gegeben). Es wurde Umfrage gehalten: wenn einer wisse, dass Mickh sich sonst unehrbar und gegen das Handwerk ungebührlich verhalten habe, dann solle er es in puncto (= sofort) sagen. Es wurde aber bei solcher Umfrag nichts anderes erfunden als der schon bekannte Ungehorsam gegen die Bruderschaft und ihre Ordnung. Einhellig wurde erkannt, dass Mickh wegen seiner Übertretung der Ordnung um 50 Gulden gestraft werden und der alten Ordnung künftig mehr, als bisher geschehen, Gehorsam leisten solle. Mickh hat für die Strafe gedankt und Gehorsam versprochen.
Obwohl David Gretzinger bei der Straf des Minckh nicht zugegen, sondern in Franckfurtt gewesen, hat er sich diese Straf hernach nicht missfallen lassen, sondern mit dem Handwerk gehebt und gelegt (= die Gemeinschaft mit dem Handwerk gehalten), auch die Geschenk, wie sich's gebührt, helfen verrichten. Gleichwohl aber ist David kurze Zeit darnach anderen Sinnes geworden. Als ihm und Wolff Held, seinem Schwager, Hans Klem der damals Wein auf die Gasse geschenkt hat, in seiner Behausung als guten Freunden und Handwerksgenossen auf 3 Mass Wein verehrt hat, hat David samt seinem Schwager Wolff Held sich gegen Klem hören lassen, wo Klem samt Meistern und Gesellen hingedacht habe, dass sie einen Mann wie Endris Mickh, der von seiner Obrigkeit wegen malefizischer (= krimineller) Sachen hoch gestraft worden sei ... Darauf hat Klem beiden erklärt, sie hätten Mickh nicht um unehrliche und malefizische Sachen gestraft, von denen er und das Handwerk keine Kenntnis habe, sondern allein wegen Ungehorsams gegen die Bruderschaft und ihre Ordnung. Das wisse David doch. Da Klem mit glimpflicher Antwort nichts bei ihnen erreichte, sondern sie in seinem eigenen Haus Hochmut und Trutz zeigten, so hat er sie heimzugehen erinnert und gesagt, dass sie beide stolze Junker seien und vermeinen, es wisse niemand etwas als sie allein. Das hat Gretzinger so übel verdrossen, dass er gleich vom Tisch aufgewischt ist und Klems Gesellen befohlen hat, nicht länger als 14 Tage bei ihm zu arbeiten. Sonst wolle er sie nicht für redlich halten, weil Klem ihn, Gretzinger, einen Lecker gescholten habe, was doch nicht wahr war. Indem nun Klem von seinen Gesellen verständigt wurde, dass David ihm seine Gesellen zu vertreiben und das Handwerk niederzulegen vorhabe, hat er Gretzinger nach Handwerksbrauch 8 Tage hernach vor das Handwerk fürbieten lassen. Da hat Klem dann von David zu wissen begehrt, warum er ihm seine Werkstatt niedergelegt habe. Darauf hat David geantwortet, Klem habe ihn einen Lecker gescholten, was er nur für eine Schmachsache nehmen könne. Auf beider gegebenes Gelübd hat das Handwerk jedem 10 Mass Wein dem Handwerk zu geben auferlegt. Diesen Wein haben sie selbigen Tag miteinander verbraucht. Klem hat seinen ihm auferlegten Wein willig bezahlt, nicht aus Verschuldung, sondern vielmehr zu Erhaltung von Frieden und Einigkeit. Dagegen hat David trotz seinem Gelübd den ihm auferlegten Wein nicht bezahlen wollen. Obwohl das ganze Handwerk Gretzinger fürgestellt (= zugesprochen) hat, hat er nicht das geringste um sie gegeben. So haben sie ihn vor dem ganzen Rat verklagen müssen. Der Rat hat ihnen dann etliche Herrn samt dem Stadtschreiber zugegeben, welche Gretzinger an sein Gelübd erinnerten, aber bei ihm nichts erschiessen (= erreichen) konnten, sondern er hat gegen das Handwerk rund erklärt, dass er mit ihnen nichts mehr zu tun haben und ihres Geschenks +) und ihrer Bruderschaft nicht weiter beladen sein wolle. Er wolle auch mit seinen Gesellen ein besonder Geschenk halten und haben. Er ist so vermessen gewesen, dass er aus lauter Neid und Hass gegen das ganze Handwerk Briefe und Boten ausgeschickt und das Handwerk zu Reuttlingen und Urach mit Lügen und Unwahrheit hin und wieder in den nächsten und weit entlegenen Werkstätten ausgerufen und verschreit und ihnen merklichen Schaden zugefügt hat.
Darum hat eine christliche Obr[i]gkeit allhie zu Reuttlingen nach Erkundung der Wahrheit den David Gretzinger als einen solchen Bürger, der weder Gelübd noch Eid gehalten hat, mit Gefängnis und auch am Gut gestraft, ferner hat er dem Handwerk wegen seines Unrechts in die 50 Gulden erstatten müssen, wie denn das schriftlich abgefasste Urteil klärlich ausweisen tut.
12 S. Text
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) = Schenke. Vgl. Lore Sporhan-Krempel: Die Geschichte der Papiermacherei in Ravensburg S. 73
Genetisches Stadium: Or. oder Kopie
Genetisches Stadium: Or. oder Kopie
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET