Johann von Gersdorf (Jon von Gerersdorff), gesessen zu Wilka (Wilkaw) [heute Niedów, Polen], beurkundet, daß die geistliche Frau Adelheid (Aleyt) von Köckritz, Küsterin in dem Kloster Marienthal (Mergintal), für 10 Mark Prager Groschen polnischer Zahl von ihm einen Zins von einer Mark, ruhend auf Peter Schultz und seinen Erben zu Reutnitz (Ruttenicz) [heute Reczyn, Polen], erkauft habe. Dieser Zins ist zu je einer halben Mark fällig zu Walpurgis und Michaelis. Im Fall des Ablebens der Käuferin tritt deren Nachfolgerin im Küsteramt des Klosters in ihre Rechte ein. Bürgen sind und als solche siegeln Ramphold von Oppel (Opol) und Albrecht [von Hoberg] zu Küpper [heute Miedziana, Polen] (Olbrechte von der Kopphir).

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Sächsisches Staatsarchiv
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