I. Die Verpflichtung zur Wendung der (auch kleinen) Baufälle im Amtsgebäude Hs. Nr. 150 von Seite des jeweiligen Nutznießers. II. Die Bezahlung der Ofenreinigungskosten von demselben für das Administrationsgebäude, sowie sämtliche dem jeweiligen Nutznießer zur Benützung überlassenen Räumlichkeiten, ferner. III. Die Erhöhung des ständigen Jahresaversums für die Ofenreinigungen in den sämtlichen hiesigen Hospitalgebäulichkeiten von 1868 an, inklusive II.

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Staatsarchiv Bamberg