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Ein Gut zu Gemünden an der Wohra [Stadt, Lkr. Waldeck-Frankenberg] als Mannlehen, das ehemals der Adlige Eckhard von Mengsberg von Graf Johann von...
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Schw >> Schwan
1652 April 06
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ein Gut zu Gemünden an der Wohra [Stadt, Lkr. Waldeck-Frankenberg] als Mannlehen, das ehemals der Adlige Eckhard von Mengsberg von Graf Johann von Ziegenhain als Lehen gehabt und mit Zustimmung des Lehnsherrn für 84 Gulden an Konrad (Kuntz) Hartmann, Bürger zu Gemünden, verpfändet hatte. Bei dessen Erben war es geblieben, mit Ausnahme von kurzer Zeit, in der Heinz von Lutter, Hauptmann zu Ziegenhain, die Pfandschaft gehabt hatte, bis der Vater der 1594 Belehnten, Johann Schwan, Schultheiß zu Gemünden, damit belehnt worden war. [Ehemals Lehen der Grafen von Ziegenhain]
Belehnte/r: Daniel Schwan, Sohn des verstorbenen Johann Eberhard Schwan, und Christoph Schwan, Sohn des verstorbenen Jost Schwan