Rudolf Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beiren) und seine Frau Mechtild bekunden, Simon Grafen von Sp. 2 000 Pfund Heller schuldig zu sein, die dieser für den Zug in die Lombardei (Lamparten) geliehen hat. Dafür verpfänden sie Simon, seiner Frau Elisabeth und seinen Erben die Burg Stromberg (Stronburch), Schimsheim (Schimelshain), Weinheim (Wihenhain), Ensheim (Anshain), Engelstadt (Engelstat), Appenheim (Appenhain), Horrweiler (Horwiler), Grolsheim (Grawelshain) und andere Dörfer, Güter und Gerichte, die seit alters zu der Burg gehört haben, wie Rudolf sie bisher hatte. 14 Tage nach Ankündigung sollen Rudolf, seine Erben und deren Amtleute die 2 000 Pfund zu Oberwesel (Wesel) oder Bingen (Pingen) zurückzahlen; Simon und seine Erben haben Burg und Dörfer dann ohne weiteres herauszugeben. Schäden, die Simon und seinen Erben wegen der Aussteller dort geschehen, sind von diesen wiedergutzumachen. Schäden, die Simons wegen geschehen, hat er selbst zu tragen. Auf die Pfandsumme dürfen keinerlei Kosten aufgeschlagen werden. Burgmannen und andere zur Burg gehörende Leute, soweit sie keine Herren sind, sollen dem Grafen huldigen und ihm gehorsam sein, bis die Burg gelöst wird. Nutzen und Gülten fallen dem Grafen zu. Die Eheleute siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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