C Rep. 902-02 Bezirksleitung Berlin der SED, Bezirksparteiarchiv (Bestand)
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C Rep. 902-02
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> C Bestände (Ost-) Berliner Behörden bis 1990 >> C 7 Kammern und Körperschaften, Parteien, Organisationen und Vereine >> C 7.1 Stiftung Parteien und Massenorganisationen der DDR - Bezirk Berlin >> C 7.1.1 SED-Bezirksorganisation Berlin
Vorwort: C Rep. 902-02 Bezirksleitung Berlin der SED, Bezirksparteiarchiv
1. Archivgeschichte
Erst ein Beschluss des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 8. April 1963 "Richtlinien über den Aufbau eines einheitlichen Parteiarchivwesens der SED" enthielt die Festlegung, in allen Bezirksleitungen der SED Bezirksparteiarchive aufzubauen. Zuvor gab es lediglich Festlegungen für die Schriftgutverwaltung in den aktenführenden Stellen, die nicht auf die Sicherung von Schriftgut zur dauernden Archivierung zielten.
Nun waren auch die Bezirksleitung Berlin, die Kreisleitungen der Stadtbezirke und ausgewählte Berliner Grundorganisationen verpflichtet, regelmäßig Archivgut beim Bezirksparteiarchiv Berlin (BPA) abzugeben. Außerdem legte das BPA umfangreiche Sammlungen, wie z. B. eine Fotosammlung, an.
Das BPA Berlin hatte seinen Sitz im Gebäude der Bildungsstätte der SED-Bezirksleitung Berlin in der Französischen Straße, wo auch das Archivgut im Wesentlichen eingelagert war. Weiteres Archivgut lagerte im Gebäude Kurstraße 36-51, wo sich der Sitz der Bezirksleitung Berlin der SED befand.
Als Leiter des BPA wurden eingesetzt: Hilde Marx (1963-1969), Herbert Gottschalk (1969-1978), Erich Sonnert (1978-1988) und Sabine Vollmann (1989-1990).
Die fachliche Anleitung des BPA erfolgte durch das Zentrale Parteiarchiv der SED (ZPA). Zur Umsetzung einheitlicher Verfahren in der archivischen Arbeit wurden in der Folgezeit mehrere Dokumente erarbeitet: "Arbeitsrichtlinien für die Ordnung und Verzeichnung des Parteischriftgutes", "Arbeitsrichtlinien für die Wertermittlung und Kassation" sowie "Richtlinien für den Umgang mit dem Schriftgut der Grundorganisationen der SED". Eine Rahmentektonik, eine Registraturordnung und ein Einheitsaktenplan der SED bildeten weitere Arbeitsgrundlagen. Zum Archivgut wurden Karteien als Findhilfsmittel angelegt.
Die Benutzung im BPA war entsprechend den parteiinternen Regelungen nur für ausgewählte Personen möglich.
Das Bezirksparteiarchiv Berlin der SED wurde zum Jahresende 1990 aufgelöst. Das Archivgut ist zunächst in Räumlichkeiten des ZPA überführt worden, bevor es mit diesem zusammen in die "Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv" eingebracht wurde. Von dort gelangte die Überlieferung 1995 in das Landesarchiv Berlin.
2. Bestandsinformation
Nach der Übernahme in das Landesarchiv wurden v. a. die Karteien zu den Beständen für Anfragen und Archivnutzungen ausgewertet. Im Zusammenhang dem Umzug des Landesarchivs 2001 und der Überarbeitung der Tektonik wurden die Unterlagen aus den Ordnern in umgebettet, eine Systematik erarbeitet und die Titel in der Augias-Datenbank erfasst. Einzelne Unterlagen, v. a. Abgabelisten der 1980er Jahre, Schriftwechsel zur Arbeit mit dem Sammlungsgut und eine Beständeübersicht aus den 1980er Jahren befanden sich bis 2016 in der Mitarbeiterregistratur und wurden dann ebenfalls dem Bestand zugeordnet und verzeichnet.
Die Überlieferung enthält Arbeitsrichtlinien und Arbeitspläne des BPA, Bearbeitungsberichte zu archivarischen Erschließungsprojekten, die Einstufung von Registraturbildnern und deren Abgabelisten, die Bewertungstätigkeit des BPA, sowie dessen Zusammenarbeit mit der Geschichtskommission (Nachlässe, Personenfonds, Erinnerungsberichte, Auswahl von Personenunterlagen verstorbener Parteimitglieder, Projekte und Publikationen der Geschichtskommission). Mit einigen wenigen Unterlagen wird auch die Auflösung des Archivs 1990 sowie seine zeitweilige Unterbringung im Zentralen Parteiarchiv bis zur Bildung der Stiftung SAPMO im Bundesarchiv dokumentiert. Deren Umzug aus dem Gebäude Torstraße 1 nach Berlin-Lichterfelde führte zur Übernahme durch das Landesarchiv, das den Bestand vorerst in seinem damaligen Depot Westhafen einlagerte.
Der Bestand dient v. a. dem besseren Verständnis der Arbeitsweise des ehemaligen Bezirksparteiarchivs und somit auch der Gliederung/Tektonik der Gesamtüberlieferung der Berliner Bezirksparteiorganisation der SED mit ihren Vorgängern, wie sie 1995 an das Landesarchiv übergeben wurde.
Einen beträchtlichen Teil des Bestandes nehmen Abgabelisten der Registraturbildner ein, die in der Regel mehrfach erstellt und sowohl nach Registraturbildnern als auch nach Zugangsnummern abgelegt wurden. Ab ca. 1963 erfolgte alle 4 Jahre (meist im Jahr eines Parteitages) die Übernahme von als archivwürdig bewerteten Akten aus den jeweiligen Registraturen.
Das Signatursystem des BPA folgte diesen Überlieferungsschichten; die Signaturen bestanden als Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die mit jeder Übernahmeperiode wieder bei 1 begannen. Zur Anpassung an die Informationssysteme im Landesarchiv wurden diese Signaturen verändert: Unter Beibehaltung einzelner Elemente der BPA-Signierungen erfolgte eine Einordnung in die Tektonik des Landesarchivs ab lfd. Nr. C Rep. 900 ff, die auch die Sammlungsbestände und die Karteien des früheren Bezirksparteiarchivs einschloss.
Die Überlieferung des BPA umfasst nun 167 Akten (3,75 lfm), die einen Zeitraum von 1946 bis 1990 dokumentieren. Einzelne Vorgänge datieren darüber hinaus.
Einige Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Berlin, November 2017 Monika Schmidt; Heike Schroll
1. Archivgeschichte
Erst ein Beschluss des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 8. April 1963 "Richtlinien über den Aufbau eines einheitlichen Parteiarchivwesens der SED" enthielt die Festlegung, in allen Bezirksleitungen der SED Bezirksparteiarchive aufzubauen. Zuvor gab es lediglich Festlegungen für die Schriftgutverwaltung in den aktenführenden Stellen, die nicht auf die Sicherung von Schriftgut zur dauernden Archivierung zielten.
Nun waren auch die Bezirksleitung Berlin, die Kreisleitungen der Stadtbezirke und ausgewählte Berliner Grundorganisationen verpflichtet, regelmäßig Archivgut beim Bezirksparteiarchiv Berlin (BPA) abzugeben. Außerdem legte das BPA umfangreiche Sammlungen, wie z. B. eine Fotosammlung, an.
Das BPA Berlin hatte seinen Sitz im Gebäude der Bildungsstätte der SED-Bezirksleitung Berlin in der Französischen Straße, wo auch das Archivgut im Wesentlichen eingelagert war. Weiteres Archivgut lagerte im Gebäude Kurstraße 36-51, wo sich der Sitz der Bezirksleitung Berlin der SED befand.
Als Leiter des BPA wurden eingesetzt: Hilde Marx (1963-1969), Herbert Gottschalk (1969-1978), Erich Sonnert (1978-1988) und Sabine Vollmann (1989-1990).
Die fachliche Anleitung des BPA erfolgte durch das Zentrale Parteiarchiv der SED (ZPA). Zur Umsetzung einheitlicher Verfahren in der archivischen Arbeit wurden in der Folgezeit mehrere Dokumente erarbeitet: "Arbeitsrichtlinien für die Ordnung und Verzeichnung des Parteischriftgutes", "Arbeitsrichtlinien für die Wertermittlung und Kassation" sowie "Richtlinien für den Umgang mit dem Schriftgut der Grundorganisationen der SED". Eine Rahmentektonik, eine Registraturordnung und ein Einheitsaktenplan der SED bildeten weitere Arbeitsgrundlagen. Zum Archivgut wurden Karteien als Findhilfsmittel angelegt.
Die Benutzung im BPA war entsprechend den parteiinternen Regelungen nur für ausgewählte Personen möglich.
Das Bezirksparteiarchiv Berlin der SED wurde zum Jahresende 1990 aufgelöst. Das Archivgut ist zunächst in Räumlichkeiten des ZPA überführt worden, bevor es mit diesem zusammen in die "Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv" eingebracht wurde. Von dort gelangte die Überlieferung 1995 in das Landesarchiv Berlin.
2. Bestandsinformation
Nach der Übernahme in das Landesarchiv wurden v. a. die Karteien zu den Beständen für Anfragen und Archivnutzungen ausgewertet. Im Zusammenhang dem Umzug des Landesarchivs 2001 und der Überarbeitung der Tektonik wurden die Unterlagen aus den Ordnern in umgebettet, eine Systematik erarbeitet und die Titel in der Augias-Datenbank erfasst. Einzelne Unterlagen, v. a. Abgabelisten der 1980er Jahre, Schriftwechsel zur Arbeit mit dem Sammlungsgut und eine Beständeübersicht aus den 1980er Jahren befanden sich bis 2016 in der Mitarbeiterregistratur und wurden dann ebenfalls dem Bestand zugeordnet und verzeichnet.
Die Überlieferung enthält Arbeitsrichtlinien und Arbeitspläne des BPA, Bearbeitungsberichte zu archivarischen Erschließungsprojekten, die Einstufung von Registraturbildnern und deren Abgabelisten, die Bewertungstätigkeit des BPA, sowie dessen Zusammenarbeit mit der Geschichtskommission (Nachlässe, Personenfonds, Erinnerungsberichte, Auswahl von Personenunterlagen verstorbener Parteimitglieder, Projekte und Publikationen der Geschichtskommission). Mit einigen wenigen Unterlagen wird auch die Auflösung des Archivs 1990 sowie seine zeitweilige Unterbringung im Zentralen Parteiarchiv bis zur Bildung der Stiftung SAPMO im Bundesarchiv dokumentiert. Deren Umzug aus dem Gebäude Torstraße 1 nach Berlin-Lichterfelde führte zur Übernahme durch das Landesarchiv, das den Bestand vorerst in seinem damaligen Depot Westhafen einlagerte.
Der Bestand dient v. a. dem besseren Verständnis der Arbeitsweise des ehemaligen Bezirksparteiarchivs und somit auch der Gliederung/Tektonik der Gesamtüberlieferung der Berliner Bezirksparteiorganisation der SED mit ihren Vorgängern, wie sie 1995 an das Landesarchiv übergeben wurde.
Einen beträchtlichen Teil des Bestandes nehmen Abgabelisten der Registraturbildner ein, die in der Regel mehrfach erstellt und sowohl nach Registraturbildnern als auch nach Zugangsnummern abgelegt wurden. Ab ca. 1963 erfolgte alle 4 Jahre (meist im Jahr eines Parteitages) die Übernahme von als archivwürdig bewerteten Akten aus den jeweiligen Registraturen.
Das Signatursystem des BPA folgte diesen Überlieferungsschichten; die Signaturen bestanden als Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die mit jeder Übernahmeperiode wieder bei 1 begannen. Zur Anpassung an die Informationssysteme im Landesarchiv wurden diese Signaturen verändert: Unter Beibehaltung einzelner Elemente der BPA-Signierungen erfolgte eine Einordnung in die Tektonik des Landesarchivs ab lfd. Nr. C Rep. 900 ff, die auch die Sammlungsbestände und die Karteien des früheren Bezirksparteiarchivs einschloss.
Die Überlieferung des BPA umfasst nun 167 Akten (3,75 lfm), die einen Zeitraum von 1946 bis 1990 dokumentieren. Einzelne Vorgänge datieren darüber hinaus.
Einige Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Berlin, November 2017 Monika Schmidt; Heike Schroll
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ
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