Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, bekundet, dass das Kloster [Groß-]Frankenthal zwischen Worms und Speyer an Gottesdiensten und "loblichem wesen" merklich abgenommen hat, woraufhin er die reformierten Regularkanoniker zu Kirschgarten bei Worms gebeten hat, sich des Klosters anzunehmen. Der Aussteller übergibt mit der vorliegenden Urkunde dem Prior und Konvent zu Kirschgarten, zum Lobe u. a. der Frankenthaler Patronin Maria Magdalena, das Kloster Frankenthal zur ordentlichen Versehung. Der Aussteller erlässt ihnen dazu Wagenfahrt, Karchfahrt, Atzung mit Jägern und Hunden, Frondienste, Bede, Schatzung, Steuer und alle Beschwerungen zu ewigen Zeiten, sofern sie ein reformiertes Wesen halten. Darüber versichert der Pfalzgraf, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, so sie dessen bedürftig sind und darum ersuchen. Der Aussteller weist seine Amtleute, Landschreiber usw. nebst allen Gemeinden und Untertanen um Beachtung an.