Ratsdekret
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2600
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1767 Juli 6
Regest: Das vorgestern dem regierenden Bürgermeister zugestellte kaiserl. Conclusum vom 22. Juni hat dem von kaiserl. Majestät kurzhin restituierten Stadtmagistrat Veranlassung gegeben, auf geschehenes bürgerliches unablässiges Verlangen zu bevorstehender heuriger Ratswahl den nächsten Sonntag in der Weise anzusetzen, dass am selben die Wahlen auf den Zunfthäusern vor sich gehen, hernach in gewöhnlich ordentlicher Folge die Siebener- und wirkliche Ratswahl am Sonntag hernach öffentlich zur Publication gebracht werden kann. Das kaiserl. Conclusum vom 22. Juni ist seinem ganzen deutlichen Inhalt nach nichts anderes als ein lauteres Conclusum declaratorium, welches den in den reichsoberstrichterlichen Erkenntnissen und Befehlen vom 11. Mai 1767 unter Nr. 2 eingeflossenen Ausdruck, die eigenmächtigen Ämter- und Dienstentsetzungen betreffend, dahin erläutert, dass dadurch dem hiesigen Wahlprivilegium nichts benommen werden soll und durch dasselbe alle der Wahl halber vorhandene kaiserl. Conclusa von 1755, 1766 und 1767 ausdrücklich bestätigt worden sind. Der Magistrat ermahnt, bei den bevorstehenden Wahlen so zu Werk zu gehen, dass dem kaiserl. Willen in keinem Teil zuwider gehandelt und bei ohnehin noch im Recht unentschieden schwebender Sache keine neue kaiserl. Ungnade mit den davon abhangenden schweren Folgen auf sich geladen werde.
Decretum in senatu 6. Juli 1767
Bürgermeister und Rat der Stadt Reuttlingen.
Decretum in senatu 6. Juli 1767
Bürgermeister und Rat der Stadt Reuttlingen.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Kopie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ