Otto von Stutternheim (Stuternheim) bekennt, dass ihm Friedrich [III.], Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen, seine Hälfte der Burg Mühlberg (Mulburg) mit den Vorwerken, dem Weingarten, den Zinsen, den Gülten und allem anderen Zubehör für 72 Mark lötigen Silbers verpfändet hat. Er verspricht, im Unterschied zu den Vitzthumen [von Eckstädt], die diese Hälfte der Burg vorher als Pfand innehatten, die Schuldsumme nicht durch Zuschläge zu erhöhen, sondern das Pfand nach Rückzahlung der 72 Mark Silber sofort zurückzuerstatten. Außerdem verpflichtzet er sich, die ihm verpfändete Hälfte der Burg den Landgrafen von Thüringen im Bedarfsfall stets offenzuhalten. - Siegel des Ausstellers angekündigt. - Heinrich Graf von Hohnstein zu Sondershausen (Sundershusen); Gunther Graf von Schwarzburg (Swarczburg) zu Wachsenburg (Wazschenburg); Thimo von Colditz (Koldicz), Marschall; Albrecht von Maltitz, Hofrichter; Lutolf von Ebeleben (Ebeleiben), Landvogt; Christian von Witzleben (Wiczeleiben); Bruder Konrad, Kellermeister [des Klosters] Reinhardsbrunn; Heinrich von Laucha (Loucha), Rat (heymelicher) Friedrichs [III.].

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Sächsisches Staatsarchiv
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