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Bartholomäus Schoß, Metzger zu Stuttgart, im Gefängnis gelegen, weil er bei der Bezahlung von Gütern, die ihm von ehrbaren Leuten auf Treu und Glauben zum Kauf überlassen wurden, sich unredlich verhalten hatte, auf Fürbitte jedoch freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, etwaige Ansprüche an die Herrschaft Württemberg oder einen ihrer Untertanen nur bei dem zuständigen Gericht geltend zu machen und gegen dessen Entscheidung nur auf dem ordnungsgemäßen Weg Einspruch zu erheben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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