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Verordnung: Waisenkinder sollen, sobald sie konfirmiert sind, an ihren Geburtsort zurückgeschickt werden. Dort sollen sich die Pfarrer darum kümmern, dass die jungen Menschen einen Beruf erlernen, bzw. als Mägde ihr Brot verdienen und ein geordnetes Leben führen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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