Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Meister Peter Brechtel, Lizenziat in geistlichen Rechten, seiner Ehefrau Katharina und ihren Erben die neue Behausung am Burgweg bei der neuen Kanzlei zu Heidelberg überantwortet und zugestellt hat. Zur Behausung gehören ein Garten am Berg und ein näher beschriebener Brunnenfluss. Die Empfänger sollen das Gut ohne Eintrag zins- und bedefrei innehaben, so wie es zuvor im Besitz des Pfalzgrafen war. Sie mögen die Behausung jederzeit verkaufen, doch soll der Käufer eine dem Pfalzgrafen verpflichtete Person sein (uns gewandt sij). Peter Brechtel hat auf eigene Kosten die Behausung, den Einbau (inbuwe) und weiteres um 370 3/4 Gulden errichten lassen und für weitere 75 Gulden ein benachbartes Häuslein und einen Stall gekauft. Der Pfalzgraf und die Empfänger einigen sich wegen dieser Kosten dahin, dass der Pfalzgraf die Güter zu Lebzeiten Brechtels nur mit dessen Zustimmung wieder in seinen Besitz nehmen soll und sodann die vollständige Summe der Baukosten von 445 3/4 Gulden erstattet. Die Freiheiten sollen für alle Inhaber des Briefs gelten.