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Die Erhebung des Chausseegeldes auf der Provinzialstraße von Wörrstadt nach Bingen, insbesondere von Ober-Hilbersheim nach Dromersheim über Aspisheim bleibt wegen vorzunehmender Reparaturen bis auf weiteres ausgesetzt
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Die Erhebung des Chausseegeldes auf der Provinzialstraße von Wörrstadt nach Bingen, insbesondere von Ober-Hilbersheim nach Dromersheim über Aspisheim bleibt wegen vorzunehmender Reparaturen bis auf weiteres ausgesetzt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1848 August 31
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Wörrstadt
Vermerke: Deskriptoren: Bingen
Vermerke: Deskriptoren: Ober-Hilbersheim
Vermerke: Deskriptoren: Dromersheim
Vermerke: Deskriptoren: Aspisheim
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